Nürnberg - Bei steigenden Mieten und Wohnkosten ist Wohngeld für viele Haushalte in Deutschland eine wichtige finanzielle Entlastung. Die Höhe des Zuschusses wird nach gesetzlichen Kriterien berechnet – doch spielt dabei auch die Wohnungsgröße eine Rolle?
31.03.2026 07:00 Uhr

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Derzeit beziehen in Deutschland rund 1,2 Millionen Haushalte Wohngeld, wie das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) berichtet. Etwa 44 Prozent der Empfänger sind Familien, darunter viele Alleinerziehende, während in 52 Prozent der Haushalte Rentnerinnen und Rentner leben.

Das Wohngeld dient als staatlicher Zuschuss für Menschen mit niedrigem Einkommen und unterstützt sie bei der Deckung ihrer Wohnkosten. Was Sie zum Thema Wohngeld wissen müssen, erfahren Sie hier.

Über die Bewilligung von Wohngeld entscheidet die zuständige Wohngeldstelle vor Ort. Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen, die Höhe der Miete beziehungsweise der Belastung bei selbstgenutztem Eigentum sowie das monatliche Gesamteinkommen aller in der Wohnung lebenden Haushaltsmitglieder.

Wie wird die Höhe des Wohngeldes eigentlich berechnet – und spielt die Größe der Wohnung dabei eine Rolle?Beim Wohngeld gibt es keine gesetzlich festgelegte Obergrenze für die Wohnungsgröße. Maßgeblich sind vielmehr die anrechenbaren Höchstbeträge für Miete oder Eigentumsbelastung, die in die Berechnung einfließen. Diese orientieren sich an der Anzahl der Haushaltsmitglieder sowie an der Mietenstufe der jeweiligen Stadt oder Gemeinde, wie der Sozialverband Deutschland informiert.

Für die Berechnung des Wohngeldes ist es unerheblich, ob die Wohnkosten als Mietzahlungen (Mietzuschuss) oder als Belastung bei selbst genutztem Eigentum (Lastenzuschuss) anfallen. In beiden Fällen werden die gleichen Höchstbeträge als Grundlage herangezogen.

Wichtig ist lediglich, wie hoch die anrechenbaren Wohnkosten sind. Die genaue Zusammensetzung der Miete oder Eigentumsbelastung wird dabei individuell geprüft.

Die Höhe des Wohngeldes wird nicht pauschal festgelegt, sondern individuell für jeden Antrag anhand einer komplexen Berechnungsformel (§ 19 Wohngeldgesetz, WoGG) ermittelt. Maßgeblich dafür sind laut dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen drei Faktoren: die Anzahl der Haushaltsmitglieder, die Höhe der Wohnkosten sowie das Einkommen der im Haushalt lebenden Personen.

Mit der Wohngeld-Plus-Reform wurde der Kreis der Anspruchsberechtigten seit 2023 deutlich erweitert. Bereits im ersten Jahr nach der Reform hat sich das durchschnittliche Wohngeld mehr als verdoppelt: von durchschnittlich rund 180 Euro auf etwa 370 Euro monatlich.

Liegt die Miete oder Belastung bei Eigentum unter dem festgelegten Höchstbetrag, wird der gesamte Betrag für die Wohngeldberechnung berücksichtigt.

Übersteigt die Miete jedoch den Höchstbetrag, wird nur die Obergrenze als Grundlage herangezogen. Der Wohngeldanspruch bleibt dabei bestehen, der darüber hinausgehende Teil der Kosten wird nur nicht angerechnet. Bei einem Höchstbetrag von 600 Euro und einer Miete von 750 Euro werden zum Beispiel für die Berechnung nur 600 Euro berücksichtigt, die restlichen 150 Euro bleiben unberücksichtigt.