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Haushalte mit geringem Einkommen können unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld als staatlichen Zuschuss zu den Wohnkosten erhalten. Die Betonung liegt dabei auf Zuschuss - denn Wohngeld bekommt nur, wer auch ein Mindesteinkommen hat. Wer alle Voraussetzung erfüllt, erhält monatlichen einen bestimmen Betrag auf das Konto. Die Auszahlungstermine für 2026 finden Sie hier.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld in Deutschland?
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es ist für Haushalte gedacht, deren Einkommen zu gering ist, um Miete oder Belastung (bei Eigentum) vollständig selbst zu tragen. Letzteres richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer. „Belastung“ beschreibt in diesem Zusammenhand alle monatlichen Wohnkosten, die Eigentümerinnen und Eigentümer zahlen müssen.
Das heißt, wer selbst genutztes Wohneigentum hat - etwa ein Haus oder eine Eigentumswohnung -, bekommt bei zu geringem Einkommen keinen Mietzuschuss, sondern den sogenannten Lastenzuschuss. Das Wohngeld ist in diesen Fällen ein Zuschuss zur Belastung, also zu den laufenden Kosten des selbst bewohnten Eigentums.
Anspruch auf Wohngeld haben unter anderem Mieterinnen und Mieter, deren Einkommen zu gering ist, um die Miete selbst zu stemmen. Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Kosten (auch für Kredite) zu hoch sind im Verhältnis zum Einkommen, viele Rentnerinnen und Rentner, Menschen, die in Alten- oder Pflegeheimen wohnen sowie Studierende.
Um Wohngeld zu beziehen, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss ein Mindesteinkommen vorhanden sein, das den Lebensunterhalt deckt. Das Einkommen darf die Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschreiten. Es dürfen keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe bezogen werden. Außerdem muss der Wohnsitz in Deutschland liegen.
Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Sozialgeld beziehen, haben keinen Anspruch auf Wohngeld, weil diese Leistungen die Unterkunftskosten bereits enthalten. Studierende und Auszubildende erhalten ebenfalls kein Wohngeld, wenn sie Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben.
Wann wird das Wohngeld 2026 in Deutschland ausgezahlt?
Leistungsberechtige bekommen das Wohngeld monatlich auf ihr Konto ausgezahlt, meist zu Beginn des Monats. Die Überweisung erfolgt also in der Regel am letzten Bankarbeitstag des Vormonats. Die Termine finden Sie hier im Überblick:
- Januar 2026: Dienstag, 30. Dezember 2025
- Februar 2026: Freitag, 30. Januar 2026
- März 2026: Freitag, 27. Februar 2026
- April 2026: Dienstag, 31. März 2026
- Mai 2026: Donnerstag, 30. April 2026
- Juni 2026: Freitag, 29. Mai 2026
- Juli 2026: Dienstag, 30. Juni 2026
- August 2026: Freitag, 31. Juli 2026
- September 2026: Montag, 31. August 2026
- Oktober 2026: Mittwoch, 30. September 2026
- November 2026: Freitag, 30. Oktober 2026
- Dezember 2026: Montag, 30. November 2026
- Januar 2027: Mittwoch, 30. Dezember 2026
Welche Behörde zahlt das Wohngeld aus?
Kommunale Behörden entscheiden, ob ein Recht auf Wohngeld besteht und berechnen auch die Höhe des Anspruches. In der Regel ist die örtliche Wohngeldstelle der Stadt oder Gemeinde, in der Sie leben, dafür verantwortlich. Meist ist die Aufgabe beim Wohnungsamt, dem Sozialamt oder Bürgeramt angesiedelt. Finanziert wird das Wohngeld von Bund und Ländern.




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