Nürnberg - Wer auf eine nur geringe Rente hoffen kann, dem stehen in Deutschland Sozialleistungen wie Wohngeld oder Grundsicherung zu. Doch wann greift welche Unterstützung? Und womit ist man besser abgesichert? Das erfahren Sie hier.
28.03.2026 18:30 Uhr

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Der Sozialstaat soll eine Auffangnetz sein, damit niemand in Deutschland in Altersarmut leben muss. Ob Rentner als Leistung vom Sozialamt die Grundsicherung beziehen können oder Anspruch auf Wohngeld haben – das hängt von verschiedenen Einflussfaktoren ab.

Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt: Wenn das gesamte Einkommen unter 1062 Euro liegt, sollte man unbedingt prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Grundsicherung besteht. Dafür müssen Antragssteller die Regelaltersgrenze erreicht haben. Das heißt: Jahrgänge ab 1964 müssen 67 Jahre alt oder älter sein, Jahrgänge bis 1963 dürfen teilweise noch mit 66 oder sogar 65 Jahren in Rente gehen. Frührentner haben also keinen Anspruch auf Grundsicherung.

Wie hoch der Betrag dann ausfällt, prüft das Sozialamt im Einzelfall. Die Summe orientiert sich am bisherigen Einkommen und Vermögen. Auch die Einkünfte von Ehepartnern werden geprüft. Das gilt auch, wenn das Paar nicht verheiratet ist und stattdessen in einer „lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft“ lebt.

Zum Einkommen zählen auch: Nebeneinkünfte, Mieteinnahmen, Krankengeld und Zinsen. Nicht berücksichtigt werden Grundrentenzuschlag und Pflegegeld. Liegt das Vermögen über 5.000 Euro, müssen Antragsteller das zunächst aufbrauchen, bevor sie Grundsicherung beziehen können. Bei Paaren sind es 10.000 Euro. Ein selbst genutztes, angemessen großes Haus oder eine Wohnung zählen nicht dazu.

Hochspannungsmasten und Stromleitungen ragen über
Beim Beantragen der Grundsicherung wird nicht nur Einkommen, sondern auch Vermögen geprüft. Die gute Nachricht: Ein selbst genutztes, angemessen großes Haus oder Wohnung zählen nicht dazu. © IMAGO/Achim Duwentäster

Der Regelsatz für Empfänger von Grundsicherung liegt bei 563 Euro pro Monat. Er soll als Pauschale einen Teil der Lebenshaltungskosten abdecken. Dazu zählen Lebensmittel, Kleidung, Hausrat, Körperpflege, aber auch Strom. Zusätzlich bekommen Rentner, die Grundsicherung beziehen, Geld fürs Wohnen und Heizen. Das Sozialamt übernimmt dabei die kompletten Kosten - solange sie angemessen bleiben.

Rund 1,2 Millionen Haushalte profitierten bundesweit von der Wohngeldreform 2023. Laut Statistischem Bundesamt erhielten sie im Schnitt 300 Euro im Monat.

Für Wohngeld muss das monatliche Nettoeinkommen über dem Existenzminimum liegen – und zugleich unter der Einkommensgrenze für Wohngeld. Beim Bruttoeinkommen zieht das Sozialamt pauschal 10 Prozent für Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ab.

Die Einkommensgrenze ist abhängig von der monatlichen Bruttokaltmiete. Das bedeutet: Die Kaltmiete plus Betriebs- und Nebenkosten, aber ohne Heizkosten. Die sieben Mietstufen werden aus den Durchschnittmieten des jeweiligen Wohnorts errechnet. Bei einem Ein-Personen-Haushalt bewegen sich die Einkommensgrenzen in den verschiedenen Mietstufen zwischen 1.443 Euro und 1.619 Euro. Bei zwei Personen zwischen 1.953 Euro und 2.181 Euro.

ARCHIV - 04.10.2021, Niedersachsen, Hannover: ILLU
Ein weiterer Vorteil der Grundsicherung im Alter: Das Sozialamt übernimmt die Kosten fürs Heizen. © Hauke-Christian Dittrich/dpa

Betrachtet man die absoluten Beträge bei Grundsicherung und Wohngeld an, ist man mit der Grundsicherung in der Regel besser aufgestellt. Allein der Regelsatz bei der Grundsicherung liegt schon über dem durchschnittlichen Wohngeld von rund 300 Euro im Monat. Hinzu kommt, dass bei der Grundsicherung Miete und Heizung bezahlt werden. Die Voraussetzungen für die Grundsicherung sind aber auch strenger.

Was nicht möglich ist: Grundsicherung und Wohngeld gleichzeitig zu beziehen. Was günstiger ist, prüfen das zuständige Sozialamt und die Wohngeldstelle.

Das Renteneintrittsalter hat immer wieder für Diskussionen gesorgt. Um den Fachkräftemangel zu mindern, hat die Bundesregierung für die Aktivrente geworben. Wer als Rentner weiterarbeitet, erhält somit eine Steuerbefreiung bis zu 2000 Euro pro Monat.