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Haushalte mit geringem Einkommen können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen Wohngeld erhalten. Es ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten, der an einige Bedingungen geknüpft ist. Allen voran müssen Leistungsberechtigte ein sogenanntes Mindesteinkommen vorweisen.
Das bedeutet: Wer kein Einkommen hat oder zu viel verdient, hat keinen Anspruch. Alles Infos rund um das Wohngeld sowie Mindesteinkommen finden Sie hier.
Wer hat Anspruch auf Wohngeld in Deutschland?
Das Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten. Es ist für Haushalte gedacht, deren Einkommen zu gering ist, um Miete oder Belastung (bei Eigentum) vollständig selbst zu tragen. Letzteres richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer. „Belastung“ beschreibt in diesem Zusammenhand alle monatlichen Wohnkosten, die Eigentümerinnen und Eigentümer zahlen müssen.
Das heißt, wer selbst genutztes Wohneigentum hat - etwa ein Haus oder eine Eigentumswohnung -, bekommt bei zu geringem Einkommen keinen Mietzuschuss, sondern den sogenannten Lastenzuschuss. Das Wohngeld ist in diesen Fällen ein Zuschuss zur Belastung, also zu den laufenden Kosten des selbst bewohnten Eigentums.
Anspruch auf Wohngeld haben unter anderem Mieterinnen und Mieter, deren Einkommen zu gering ist, um die Miete selbst zu stemmen. Eigentümerinnen und Eigentümer, deren Kosten (auch für Kredite) zu hoch sind im Verhältnis zum Einkommen, viele Rentnerinnen und Rentner, Menschen, die in Alten- oder Pflegeheimen wohnen sowie Studierende.
Um Wohngeld zu beziehen, müssen jedoch einige Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss ein Mindesteinkommen vorhanden sein, das den Lebensunterhalt deckt. Das Einkommen darf die Einkommens- und Vermögensgrenze nicht überschreiten. Es dürfen keine anderen Sozialleistungen wie Bürgergeld oder Sozialhilfe bezogen werden. Außerdem muss der Wohnsitz in Deutschland liegen.
Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Sozialgeld beziehen, haben keinen Anspruch auf Wohngeld, weil diese Leistungen die Unterkunftskosten bereits enthalten. Studierende und Auszubildende erhalten ebenfalls kein Wohngeld, wenn sie Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben.
Wohngeld und Regelbedarf: Wo ist der Zusammenhang?
Der sogenannte Regelbedarf ist Teil der sozialen Mindestsicherungsleistung - dazu zählen etwa Bürgergeld, Sozialhilfe und die Grundsicherung im Alter. Er soll das Existenzminimum in Deutschland sichern. Wer also Bürgergeld oder Sozialhilfe bezieht, erhält Regelbedarf. Diese Leistung schließt das Wohngeld wiederum aus. Denn letzteres soll vermeiden, dass Betroffene überhaupt Bürgergeld beantragen müssen. Ziel ist es, dass das eigene Einkommen in Kombination mit dem Wohngeld ausreicht, um die Kosten zu decken.
Wohngeld und Mindesteinkommen: So viel müssen Sie verdienen
Wie viel Einkommen ein Haushalt aufbringen muss, um Wohngeld zu beziehen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Dazu zählen etwa die Anzahl an Personen, die in dem Haushalt leben, die Höhe des Gesamteinkommens und die Höhe der Miete bzw. bei Eigentümerinnen und Eigentümern die Höhe der Belastung. Außerdem weichen die Beträge je nach Mietstufe ab, zum Vergleich: Für Nürnberg gilt Mietstufe fünf, für Fürth vier, Erlangen wird mit sechs bemessen und München kommt mit sieben auf die höchste Mietstufe.
Rechenbeispiel: Ehepaar mit drei Kindern unter 25 Jahren
Eine Familie mit drei minderjährigen Kindern lebt in Nürnberg und hat ein Netto-Gesamteinkommen von rund 2.750 Euro (ohne Kindergeld). Die Frau ist Arbeitnehmerin, zahlt Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur gesetzlichen Rentenversicherung und zahlt Einkommensteuer. Der Mann ist zu Hause und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld 1. Eine Tochter hat einen Job als Zeitungszustellerin und verdient 60 Euro pro Monat. Außerdem muss die Familie 870 Euro Kaltmiete zahlen. Abzüglich Beträgen wie der Pauschbeträge ergibt sich ein Gesamteinkommen von rund 1.853 Euro - in diesem Fall würde der Familie etwa 747 Euro Wohngeld zustehen.
Interessierte können mit Hilfe des Wohngeldrechners bereits vor dem Einreichen des Antrags prüfen, ob sie Anspruch auf den Zuschuss haben.
Wohngeld und Vermögen: Wie viel Ersparnisse Betroffene haben dürfen
Wohngeld kann auch dann gezahlt werden, wenn Betroffene über Vermögen verfügen. Wichtig ist nur, dass die sogenannte Vermögensfreigrenze nicht überschritten wird. Zum Vermögen zählen etwa Geld und Geldwerte, kostbare Uhren und Schmuck oder auch nicht selbst bewohnte Immobilien.
Laut Verwaltungsvorschrift zu § 21 Nr. 3 WoGG gelten folgende Freigrenzen: 60.000 € für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied + 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied. In dem obengenannten Beispiel betrüge die Freigrenze für fünf Personen in einem Haushalt 180.000 Euro. Wird die Freigrenze auch nur leicht überschritten, verfällt auch der Anspruch auf Wohngeld.
Wann wird das Wohngeld 2026 ausgezahlt?
Wer alle Voraussetzung erfüllt, erhält monatlichen einen bestimmen Betrag auf das Konto. Die Auszahlungstermine für 2026 finden Sie hier:



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