Nürnberg - Die Verbraucherzentrale klagt gegen Stornoabzüge bei Lebens- und Rentenversicherungen der Debeka. Betroffene können sich demnach ab sofort ins Klageregister eintragen und so ihre Ansprüche sichern.
29.01.2026 15:06 Uhr

Viele Menschen in Deutschland haben Renten- oder Lebensversicherungen abgeschlossen. Werden Verträge vorzeitig gekündigt, können Gebühren anfallen. Kunden des Versicherers Debeka haben - wie Berechnungen des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) zeigen- teilweise zu Unrecht Stornogebühren gezahlt. Der Verband will nun gerichtlich feststellen lassen, dass die von der Debeka seit 2008 verwendeten Klauseln intransparent und damit unwirksam sind. Demnach sind zehntausende Menschen betroffen, die nach 2007 eine Lebens- oder Rentenversicherung abgeschlossen und diese ab Mitte 2022 gekündigt haben.

Debeka-Kunden können sich nun in ein Klageregister zur Sammelklage eintragen. Ziel sei es, dass Geschädigte ihr Geld zurückerhalten. „Wer sich einträgt, schützt seine Ansprüche außerdem vor einer Verjährung“, erklären die Verbraucherschützer.

„Wer seine Lebensversicherung kündigt, steckt oft ohnehin in einer schwierigen Lage. Dann darf ein Versicherer nicht noch eine Gebühr kassieren, die nicht nachvollziehbar ist. Wir machen uns stark dafür, dass Verbraucher ihr Geld zurückbekommen“, sagt Ramona Pop, Vorständin des vzbv. Die Debeka zahlt demnach bei einer Kündigung den Rückkaufswert einer Versicherung aus, dabei zieht der Versicherer neben den üblichen Stornokosten eine kapitalmarktabhängige Stornogebühr ab. Wie hoch der Abzug ausfällt, hängt laut Vertragsbedingungen von Faktoren ab, die Verbraucher nach Ansicht der Verbraucherzentrale nicht prüfen können. Auf den Abrechnungen sei der kapitalmarktabhängige Stornoabzug nicht unbedingt gesondert ausgewiesen. Die Verbraucherschützer halten diese Regelung für intransparent.

Wie deutlich der Nachteil sein kann, zeigt demnach folgender Fall: Ein Verbraucher wollte 2023 zwei Verträge kündigen, die er 2011 abgeschlossen hatte. Die Debeka nannte einen Rückkaufswert von rund 12.500 Euro. Ohne den strittigen Stornoabzug wären es rund 15.600 Euro gewesen – also etwa 3100 Euro mehr.

Verbraucherzentrale: Eintrag ins Klageregister bringt Vorteile

„Wer sich ins Klageregister einträgt, macht bei der Sammelklage mit“, erklären die Verbraucherschützer. Das sei einfach, kostenlos und ohne Prozesskostenrisiko möglich. Selbst wenn die Verbraucherzentrale vor Gericht verlieren sollte, müssten Betroffene keine Kosten fürchten. Verbraucher sollten demnach zunächst mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale, der unter www.sammelklagen.de/verfahren/debeka zu finden ist, online prüfen, ob sie mitmachen können und dann können diese sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen.