
Nach dem ersten Nachweis am 11. der Vogelgrippe bei einer Wildente bei Windsfeld gibt es im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen mittlerweile sechs weitere Fälle im Wildvogelbereich. Sie wurden durch das nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.
Das Geflügelpest-Virus konnte bei vier Graugänsen, einem Schwan und einem Kormoran nachgewiesen werden. Alle Tiere waren verendet und wurden anschließend beprobt. Fünf Vögel wurden am Altmühlsee gefunden, ein Tier am Brombachsee, teilte das Landratsamt in einer Pressemitteilung mit.
Das Risiko der Übertragung der Vogelgrippe auf Geflügel stuft das Landratsamt als hoch ein
Das Geflügelpestvirus zirkuliert in Deutschland in der Wildvogelpopulation. In Bayern wird das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und andere gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen nach wie vor als hoch eingestuft. Daher ruft das Veterinäramt Weißenburg-Gunzenhausen erneut alle Geflügelhalter zu besonderer Aufmerksamkeit und zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf.
Um den Eintrag der Geflügelpest in Bestände zu vermeiden, sei eine strikte Einhaltung betriebshygienischer Maßnahmen notwendig, heißt es in der Pressemitteilung. Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontakts zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, könnte die Einschleppung des Erregers verhindert werden. Auch ohne verpflichtende Aufstallung rät das Veterinäramt dringend allen Geflügelhaltern, den Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig zu unterbinden. Hierfür sei zum Beispiel eine Volierenhaltung geeignet, wenn der Auslauf mit einer für Wildvögel aller Art unüberwindbaren Barriere (etwa ein engmaschiger Gitterzaun) eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion (Koteintrag von oben) gesichert ist. Es sollte kein Oberflächenwasser als Tränkewasser verwendet werden und Geflügelfutter sollte vor Wildvögeln geschützt werden.
Ein wirtschaftlich hohes Risiko besteht bei Weihnachtsgeflügel, die oft im Freien gehalten werden. Aufgrund der sehr dynamischen Seuchenentwicklung rät das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, die Schlachtungen dieser Tiere vorzuziehen.
Wegen der Nachweise der Geflügelpest im Wildvogelbereich sind keine Restriktionszonen vorgesehen. Lokale Geflügelmärkte und -schauen sowie die Jagd auf Wildvögel können im Moment weiter stattfinden, allerdings müsse jederzeit mit Einschränkungen, Vorschriften sowie Markt- oder Ausstellungsverbote gerechnet werden. Tot aufgefundene Wildvögel, insbesondere Wasservögel, sollten weiter den Veterinärbehörden gemeldet werden.
Die Aviäre Influenza - umgangssprachlich eben Vogelgrippe genannt - bezeichnet eine durch Influenza A Viren ausgelöste Infektion beim Wild- und Hausgeflügel. Zu einer Erkrankung kommt es in aller Regel dann, wenn Viren der Subtypen H5 oder H7 beteiligt sind. Die hochpathogene Form dieser Subtypen kann die äußerst ansteckende und oft tödlich verlaufende „Geflügelpest“ auslösen. Es handelt sich hierbei um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die vor allem für Hühnervögel haltende Betriebe mit wirtschaftlichen Einbußen einhergehen kann. Grundsätzlich sind auch Säugetiere, darunter der Mensch, für eine Infektion empfänglich, wenn das Virus direkt in die tiefen Atemwege gelangt. In der Vergangenheit traten entsprechende Erkrankungen vorwiegend nach engem Kontakt mit Geflügel auf.
Das Veterinäramt fordert nochmals alle Geflügelhalter – auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- bzw. Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen, und zwar unter (09141) 902-272 oder per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-wug.de. Neben Name und Adresse sollte auch die Anzahl der gehaltenen Tiere gemeldet werden, das betrifft auch Kleinsthaltungen.


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