Dittenheim/Weißenburg - Die Vogelgrippe, die seit Wochen in Deutschland umgeht, wurde nun auch bei einer Ente in Windsfeld nachgewiesen. Es ist der erste Fall im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen. Wer einen Vogel hält, muss sich gefasst machen.
13.11.2025 12:15 Uhr

Im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen gibt es einen ersten Nachweis für die hochpathogene aviäre Influenza (HPAI), auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt, bei einer Wildente. Das verkündet das Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen am Donnerstagmittag. Das Tier wurde im Rahmen des Wildvogelmonitorings im Gemeindebereich Windsfeld beprobt.

Das Veterinäramt Weißenburg-Gunzenhausen rufe alle Geflügelhalter zu besonderer Aufmerksamkeit und zur strikten Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen auf.

Das Geflügelpest-Virus zirkuliert in Deutschland in der Wildvogelpopulation. In Bayern wird das Risiko der Ausbreitung der Geflügelpest bei Wildvögeln sowie einer Übertragung auf Geflügel und andere gehaltene Vögel aufgrund der aktuellen Seuchenfeststellungen als hoch eingestuft.

Geflügelhalter in Weißenburg-Gunzenhausen müssen strikte Regeln einhalten

Um den Eintrag der Geflügelpest in Bestände zu vermeiden, ist eine strikte Einhaltung hygienischer Maßnahmen für Betriebe notwendig. Denn nur durch konsequenten Kleider- und Schuhwechsel, Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, Sicherung gegen unbefugtes Betreten der Haltungen sowie Unterbindung des Kontaktes zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln, können die Einschleppung des Erregers und die daraus resultierenden erforderlichen Maßnahmen verhindert werden, heißt es von der Behörde.

In diesem Zusammenhang bittet das Veterinäramt alle Geflügelhalter, auch Hobbygeflügelhalter, sich auf eine eventuelle Stallpflicht vorzubereiten. Diese sollen jetzt schon darauf achten, dass ein Kontakt zwischen Hausgeflügel und Wildvögeln nachhaltig unterbunden wird. Sollte eine Stallpflicht angeordnet werden müssen, wird Volierenhaltung gestattet. Dabei muss aber der Auslauf mit einer Barriere, die Wildvögel aller Art nicht überwinden können, eingefasst und durch eine geschlossene, dichte Dachkonstruktion gesichert sein. Als Beispiel nennt das Landratsamt einen engmaschigen Gitterzaun.

Wer im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen einen Vogel hält, muss ihn anmelden

Das Veterinäramt fordert nochmals alle Geflügelhalter – auch die von Kleinstbeständen – auf, ihre Tierhaltungen beim Landwirtschafts- und Veterinäramt sowie bei der Bayerischen Tierseuchenkasse anzumelden. Wer (Hobby-)Geflügelhalter ist, seine Tierhaltung jedoch bislang noch nicht beim Veterinär- beziehungsweise Landwirtschaftsamt angezeigt hat, muss das umgehend nachholen. Dafür müssen die Betroffen unter der Telefonnummer (09141) 902272 oder per E-Mail an veterinaeramt@landkreis-wug.de ihren Namen, Adresse und Anzahl der gehaltenen Tiere angeben. Auch Kleinsthaltungen sind unbedingt zu melden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, wenn die Haltung von Hühnern, Enten, Gänsen, Fasanen, Perlhühnern, Rebhühnern, Tauben, Truthühnern, Wachteln oder Laufvögeln nicht angezeigt wird. Dies kann mit einem Bußgeld geahndet werden.