
Auch der Verkehrsverbund Großraum Nürnberg (VGN) kommt um eine Preiserhöhung nicht herum. Zum 1. Januar 2026 wird der Bus- und Bahnverkehr in der Region um durchschnittlich 2,96 Prozent teurer. Berechnet wird die alljährliche Preisanpassung laut VGN nach einem Index, der zu gleichen Teilen die prognostizierten Kostensteigerungen bei den Verkehrsunternehmen wie auch die Einkommensentwicklung der privaten Haushalte einbezieht.
„Das größte Gewicht auf der Kostenseite haben die Aufwendungen für Personal, Energie und Anmietleistungen. Mit der moderaten Preisanpassung können die Verkehrsunternehmen zumindest einen Teil der Kostensteigerung auffangen. Denn auf das klassische Fahrkartensortiment des VGN entfallen nur noch 25 Prozent der Verkaufserlöse“, erklärt VGN-Geschäftsführerin Anja Steidl.
Der VGN erhöht die Preise: So viel kostet künftig eine Einzelfahrkarte in Nürnberg und Fürth
Dominiert werde der Ticketverkauf nämlich von den günstigen und hoch subventionierten Fahrkarten, vor allem vom Deutschlandticket sowie vom 365-Euro-Ticket für den Ausbildungsverkehr. „Bei kontinuierlich steigenden Kosten stellt besonders das Einfrieren der Finanzierungsanteile von Bund und Ländern am Deutschlandticket bis 2030 die Verkehrsunternehmen und die Aufgabenträger vor große Herausforderungen. Deshalb sind die Preiserhöhungen leider unverzichtbar“, bekräftigt Steidl.
Die Kosten für eine Online-Einzelfahrkarte für die Preisstufe A in Nürnberg, Fürth, Oberasbach und Stein erhöhen sich von 3,47 auf 3,65 Euro (in Erlangen von 2,57 auf 2,65 Euro). Die am Automaten erworbene Karte bleibt bei 3,90 Euro. Der Preis für eine Kurzstrecke erhöht sich online um zehn Cent auf 1,90 Euro. Die Kosten für ein Tagesticket Plus in der Preisstufe A steigt von 15,20 auf 15,50 Euro. Eine Zehner-Streifenkarte kostet künftig 16,00 statt bislang 15,60 Euro.
Auch der eTarif „egon“ wird teurer. Der Tagesgrundpreis erhöht sich in der Region um 10 Cent auf 1,50 Euro, im Verkehrsgebiet Nürnberg, Fürth, Stein, Oberasbach und Zirndorf von 2,80 Euro auf 3,00 Euro. Unverändert bleibt der Leistungspreis pro Kilometer bei 30 Cent.


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