Nürnberg - Supermärkte locken mit exklusiven App‑Rabatten – wer keine App nutzt, zahlt drauf. Das sorgt für ein Ungerechtigkeitsgefühl an der Ladenkasse, kommentiert Wirtschaftsredakteurin Melanie Kunze.
19.03.2026 13:37 Uhr

Es drängt sich der Eindruck auf, dass da etwas nicht fair zugeht: Wer auf sein Smartphone Supermarkt-Apps herunterlädt, bekommt Rabatte. Wer das nicht macht, hat Pech gehabt und zahlt mehr. Eine Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentrale auf Unterlassung – es ging im konkreten Fall um die App des Discounters Netto - ist jetzt vom Oberlandesgericht Bamberg abgewiesen worden. Es liege keine Diskriminierung von Älteren oder Kindern vor.

Dass es nicht um Diskriminierung geht, ist noch nachvollziehbar. Aber was ist mit Ungleichbehandlung? Es gibt schlichtweg Menschen, die sich gegen ein Smartphone entscheiden und/oder eine App nicht installieren möchten. Schließlich sammeln Händler via App Daten zum Konsumverhalten, sie spielen zugeschnittene Werbung aus und beeinflussen Kaufentscheidungen.

Schnäppchen sollten grundsätzlich allen Kundinnen und Kunden offenstehen – nicht nur denen, die bereit sind, ihre Daten gegen Preisnachlass einzutauschen. Weigern sich Händler, das zu berücksichtigen, sollte zumindest eine Lösung für alle her, die kein Smartphone besitzen: Wer willens ist, persönliche Informationen zu teilen, sollte eine Kundenkarte mit den gleichen monetären Vorteilen erhalten.