Nürnberg - 3200 Zöllner, darunter auch 60 aus Nürnberg, kontrollierten bundesweit Baustellen auf Schwarzarbeit. Erste Ergebnisse zeigten Verstöße gegen Sozialversicherung und Mindestlohn, mehrere Ermittlungsverfahren wurden noch vor Ort eingeleitet.
12.03.2026 10:02 Uhr

Besuch auf der Baustelle: Rund 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) sind am 10. März 2026 bundesweit in einer Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche vorgegangen.

Auch die Nürnberger FKS war mit mehr als 60 Bediensteten auf Baustellen in Erlangen und Nürnberg im Einsatz. Überprüft wurde, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen oder Aufenthaltstitel besitzen, aber auch, ob Mindestlöhne eingehalten werden.

Die Einsatzkräfte kontrollierten dabei 51 Arbeitgeber und führten 149 Personenbefragungen in der Metropolregion durch. Bereits vor Ort wurden sieben Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz eingeleitet. In über 70 Fällen ergaben sich schon am Einsatztag Hinweise auf Unregelmäßigkeiten, die weitere Überprüfungen erfordern. So gab es zum Beispiel in 21 Fällen Anhaltspunkte dafür, dass Sozialabgaben nicht oder nicht ausreichend abgeführt wurden, wovon in 13 Fällen der Verdacht auf Scheinselbständigkeit vorliegt. In vier Fällen werden Verstöße gegen das Mindestlohngesetz vermutet.

„Die Prüfungen vor Ort bilden oft nur den Einstieg für tiefgreifende Ermittlungen der FKS“, so Lara Hutzler, stellvertretende Pressesprecherin des Hauptzollamts Nürnberg. „Dass diese zu empfindlichen Strafen führen können, zeigt die Jahresbilanz der FKS Nürnberg: Im Jahr 2025 wurden in Folge der Ermittlungen der FKS des Hauptzollamts Nürnberg insgesamt 20 Jahre Freiheitsstrafen und über 1,3 Millionen Euro Geldstrafen und Bußgelder festgesetzt“, so Hutzler weiter.

Die FKS führt neben den Prüfungen im Tagesgeschäft regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Sie richten sich vor allem gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung - die Prüfungen sollen abschreckend wirken und die gesellschaftliche Akzeptanz von Schwarzarbeit senken. Aber es geht auch um faire Entlohnung für die Handwerker und Mitarbeitenden: Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.