Berlin - Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines Mannes aus dem Gazastreifen gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel nicht angenommen. Zu Recht, findet Harald Baumer in seinem Kommentar. Die deutsche Sicherheitspolitik muss Spielraum haben.
12.02.2026 14:21 Uhr

Der Vorgang klingt auf den ersten Blick eher unspektakulär. Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschwerde eines im Gazastreifen lebenden Palästinensers gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel nicht angenommen. Der Inhalt der Beschwerde spielte dabei nach Auskunft des Gerichts gar nicht die entscheidende Rolle. Karlsruhe gab vielmehr den Hinweis, die zuvor angerufenen Fachgerichte hätten mit ihren ablehnenden Urteilen keinen Rechtsverstoß begangen und damit bestehe keine Notwenigkeit zum Eingreifen.

Man könnte das als eine rein prozessuale Angelegenheit und als eine Sache betrachten, die nur noch Juristen in vollem Umfang verstehen. Doch so ist es nicht. Durch die Nicht-Annahme haben die höchsten deutschen Richter ein klares Signal gesetzt: Genau hier, an diesem Punkt, befindet sich die Grenze zwischen verfassungsrechtlichem und politischem Verantwortungsbereich. Und die wollen sie nicht überschreiten.

Selbstverständlich hätten sich die Verfassungsrichter einmischen können

Selbstverständlich hätten die Bundesverfassungsrichter Mittel und Wege gefunden, sich für zuständig zu erklären, wenn sie die Absicht dazu gehabt hätten. Damit haben sie ja auch in anderen Fällen kein Problem. Aber sie wussten genau, was sie damit auslösen würden, wenn sie die Rüstungsexporte gestoppt hätten. Dann wären die Entscheidungen über solch eminent politische Fragen in Zukunft nur noch vor dem obersten Gericht getroffenen worden. Klagen aus dem Ausland wären in Serie eingegangen.

Bei jedem Rüstungsexport, auch bei jeder internationalen Bundeswehrmission, besteht die potenzielle Gefahr von Grundrechtsverletzungen. Deutsche Regierungen könnten keine souveräne Sicherheits- und Außenpolitik mehr betreiben, wenn sie in jedem Einzelfall auf Karlsruher Signale achten müssten, ob nun die Lieferung von Waffen an einen Partnerstaat noch erlaubt ist oder nicht.

Es gibt bereits jede Menge Schranken, denen das Handeln der Regierung unterliegt - und das mit gutem Recht. Da wären das Parlament, europäische Absprachen und völkerrechtliche Bestimmungen. Die Praxis beweist, dass es auch funktioniert. Zeitweise wurden unter Kanzler Friedrich Merz die Rüstungsexporte nach Israel eingeschränkt, ohne dass ihn ein Gericht hätte dazu zwingen müssen.

Im Ausland kann man sich auf deutsche Grundrechte berufen

Das Bundesverfassungsgericht geht ohnehin weiter als die meisten anderen obersten Gerichte des Westens, wenn es sich um die internationale Geltung der deutschen Grundrechte handelt. Das Urteil zur Arbeit des Bundesnachrichtendienstes von 2020 betonte, dass sich sogar Ausländer im Ausland auf die deutsche Verfassung berufen können. Das war eine kleine Revolution.

In Zeiten heftigster Unterwanderung unseres Landes durch russische, chinesische und leider auch amerikanische staatliche Organe müssen wir der Sicherheitspolitik und den Geheimdiensten wenigstens einen Rest an effektiven Maßnahmen zur Verfügung lassen. Besonders gut aufgestellt sind wir in beiden Bereichen ohnehin nicht.