Nürnberg - Auch Gefangene haben Rechte. Eine Binse? Nein, wie ein Blick in die JVA Gablingen zeigt. Dass die Staatsanwaltschaft die Gefängnisleitung wegen Foltervorwürfen anzeigt, ist ein ungewöhnlicher Vorgang, kommentiert NN-Chefredakteur Michael Husarek.
20.01.2026 14:44 Uhr

Ehe die Staatsanwaltschaft gegen einen Staatsbetrieb ermittelt, muss einiges vorgefallen sein. Im schwäbischen Gablingen war dies offenbar der Fall. In der dortigen Justizvollzugsanstalt (JVA), so sieht es die Staatsanwaltschaft Augsburg, sollen drei Beschuldigte sich wegen des Folterskandals von Gericht verantworten, darunter die frühere Leitung der JVA. Über 100 Gefangene sollen missbraucht worden sein!

Es ist ein höchst ungewöhnlicher Vorgang, wenn Führungskräfte aus dem Staatsdienst mit einem Strafverfahren konfrontiert werden sollen, unter anderem wird dem Trio Körperverletzung im Amt, Freiheitsberaubung und Nötigung vorgeworfen. In der Anklage ist von „einem System der Willkür“ die Rede.

Diese Anklage ist - egal wie das Verfahren, sollte es zur Verhandlung kommen, ausgeht - ein gutes Zeichen! Denn sie belegt, dass die Gewaltenteilung in Bayern (und auch in Deutschland) funktioniert. In den USA wäre mit ziemlicher Sicherheit ein ähnliches Vorgehen von der Exekutive verhindert worden, mindestens hätte es wohl den Versuch gegeben. Seit ein Mitarbeiter der Auswanderungsbehörde ICE am 7. Januar bei einem Einsatz in Minneapolis die 37 Jahre alte Renee Nicole Good erschossen hat, gibt es in den Vereinigten Staaten eine Debatte über die Strafverfolgung - mit Einmischung der Politik. Die Trump-Regierung versucht sogar den Spieß umzudrehen, indem sie die getötete Good als „inländische Terroristin“ dargestellt hat, die von dem Polizisten aus Notwehr getötet worden sei.

Auf die Vorgänge in Gablingen bezogen wäre das in etwa so, als wenn den Gefangenen Verfahren wegen Falschaussagen gedroht hätten. Die Vorwürfe, wegen derer nun Anklage erhoben worden ist, sind heftig: Häftlinge sollen dort nackt über einen längeren Zeitraum, die Rede ist von bis zu vier Tagen, isoliert sein worden, sie sollen schikaniert und körperlich misshandelt worden sein. Mit der Achtung der Menschenwürde, die in einem Rechtstaat auch Inhaftierten zusteht, ist all dies kaum in Einklang zu bringen.

Es ist gut, dass neben der Kommission, die unter Leitung des ehemaligen Nürnberger OLG-Präsidenten Peter Küspert die Vorwürfe beleuchtet, auch staatsanwaltschaftlich vorgegangen wird. Alles andere wäre schwer verständlich gewesen. Ein fader Beigeschmack bleibt dennoch: An die Öffentlichkeit gelangte der Fall Gablingen nur deshalb, weil hartnäckige Recherchen der „Augsburger Allgemeinden“ Licht in das Haftdunkel gebracht haben. Offenbar wurde intern über einen langen Zeitraum zugesehen und das Vorgehen womöglich sogar von einem größeren Personenkreis gedeckt.

Schließlich hat auch die Politik zunächst mit Zurückhaltung geglänzt. Es geht nicht zwingend darum, Rücktritte von Ministern zu fordern, doch die Frage der politischen Verantwortung stellt sich beim Blick auf Gablingen nach wie vor. Hinter Gittern herrscht kein rechtsfreier Raum. Und dafür muss die Staatsregierung Sorge tragen!