
Verstößt die CSU gegen die Verfassung des Freistaats Bayern? Jedenfalls findet sich dort dieser Satz: „Die Erbschaftssteuer dient auch dem Zwecke, die Ansammlung von Riesenvermögen in den Händen einzelner zu verhindern.“ (Artikel 123,3).
Und da spricht sich die CSU jetzt dafür aus, diese Steuer ganz abzuschaffen - so wurde es auf dem Parteitag lette Woche beschlossen. Nun stehen in der bayerischen Verfassung zwar viele kaum beachtete Sätze. Zumal das Grundgesetz die überwölbende, primär anzuwendende Verfassung ist.
Aber auch dort findet sich ein Satz, der sich als Plädoyer für eine Besteuerung von Vermögen und Erbschaften lesen lässt: „Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“, steht da im Artikel 14. Der garantiert zugleich das Eigentum.
Aktuell handelt es sich eher um eine „Dummensteuer“
Das heißt auch: Es ist möglich, Erbschaftsteuer zu erheben. Und: Es ist angesichts der Einkommensentwicklung gerade in Deutschland auch geboten. Dafür muss diese Steuer aber anders ausgestaltet werden. Momentan sprechen viele von einer „Dummensteuer“ - zugespitzt: Oft zahlt sie nur derjenige, der sich keine Beratung leisten kann. Sie ist in ihrer jetzigen Form daher ungerecht: Normalbürger zahlen sie häufig fürs geerbte Elternhaus oder eine Wohnung, dagegen bleiben Milliardenerbschaften in Unternehmensanteilen oft steuerfrei.
Gegen diese Schieflage läuft eine Verfassungsklage. Erwartet wird, dass Karlsruhe im neuen Jahr urteilt und eine Korrektur bei vererbten Betriebsvermögen anmahnt. Das taten auch die Wirtschaftsweisen in ihrer Mehrheit. Es kommt also etwas in Bewegung - auch, weil die Schieflagen immer offensichtlicher werden.
Erbschaften verschärfen Ungleichheiten. Daher wäre es angebracht, gerade sehr hohe Erbschaften zu besteuern. Das hat übrigens gar nichts mit Neid zu tun, sehr viel aber mit mehr Gerechtigkeit - und mit dem Leistungsprinzip, das schließlich gelten soll: Leistung muss sich lohnen, ja. Es ist aber oft nicht so: Unser Steuersystem besteuert menschliche Leistung, also Arbeit, deutlich höher als leistungslose Einkommen wie Vermögen oder Erbschaften. Dies zu ändern - das wäre eigentlich christlich und sozial. Nicht die Abschaffung der Erbschaftsteuer.

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