
Mit uns hat das nur scheinbar nichts zu tun: Der Bundesfinanzhof hat über das Grundsteuer-Modell des Bundes entschieden - und eben nicht über die bayerische Grundsteuer. Signalwirkung bis in den Freistaat hat die Entscheidung dennoch - in positiver, aber auch in problematischer Hinsicht.
Die gute Nachricht: Einmal mehr zeigen die verhandelten Fälle, dass es richtig war, dass sich der Freistaat für ein vergleichsweise simples Modell entschieden hat. Fläche der Immobilie und Hebesatz der Gemeinde ergibt die Höhe der Grundsteuer, komplizierte Wertberechnung: überflüssig.
Bundesfinanzhof entscheidet über Grundsteuer: Signalwirkung bis nach Bayern
In anderer Hinsicht ist das Signal des Finanzhofs ein schwieriges: Es ist zwar verständlich, dass sich die Finanzämter bei der Berechnung der Grundsteuer auf Durchschnittsmieten berufen können, statt in jedem Einzelfall (und damit millionenfach) die tatsächliche Miete nachzuprüfen. Damit sind aber all jene Vermieter, die weniger verlangen, weil ihnen an einer fairen Partnerschaft mit ihren Mietern gelegen ist, die Dummen. Auf lange Sicht schadet das nicht nur ihnen - sondern allen, die gern so einen Vermieter hätten.

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