
Muss ein Luftfahrtunternehmen mit Milliardenumsatz für knapp vier Stunden Stillstand am Flughafen zwingend einen Schadenersatz in Höhe von 400.000 Euro einfordern? Insbesondere dann, wenn „ein nicht nur legitimes, sondern für den Fortbestand der menschlichen Gesellschaft in ihrer heutigen Form unabdingbares Ziel“ hinter dem Grund für den Stillstand steht, wie es das Gericht in dem Fall selbst einräumt?
Urteil des Landgerichts Hamburg zum Klimaprotest hat Signalwirkung
Ja, im Zivilrecht sollten auch Unternehmen Anspruch auf Entschädigung haben. Die Urteile haben allerdings Signalwirkung - über das Zivilrecht hinaus. Urteile wie das in Hamburg werden Aktivisten weiter einschüchtern – und das gefährdet, wenn man es zuende denkt, zumindest mittelbar unsere Demokratie und Meinungsfreiheit.
2021 forderte der UN-Sonderberichterstatter für friedliche Versammlungsfreiheit, Raum für Kampagnen des zivilen Ungehorsams zu schaffen – sofern sie friedlich ablaufen und „nicht auf einen Aufruf zum Hass abzielen“. Doch dieser Raum wird sehr klein, wenn Aktivisten drastische Konsequenzen fürchten müssen.
Sie nutzen Grenzüberschreitungen ja ganz bewusst, um bestehende gesellschaftliche Strukturen und Gesetze infrage zu stellen. Für eine Demokratie ist das essentiell. Recht und Gesetz müssen in Bewegung bleiben und sollten sich gesellschaftlichem Fortschritt anpassen.
Im Völkerrecht und im Verfassungsrecht ist der Klimaschutz eine Pflicht
Wenn wir historisch zurückblicken, hat sich Recht nie gemütlich gewandelt. Das Wahlrecht für Frauen wurde nicht erteilt, weil sie nett darum gebeten haben. Protest muss laut sein, er muss stören, er muss unbequem sein. Und: Er muss möglich sein ohne gnadenlose Folgen.
Das gilt vor allem, weil im Völkerrecht und im Verfassungsrecht der Klimaschutz eine Pflicht ist. Die aktuelle Politik kommt dem nicht ausreichend nach. Auf diesen Missstand sollten Menschen aufmerksam machen dürfen – vehement.
Es geht also weniger darum, Schadenersatz grundsätzlich infrage zu stellen. Vielmehr sollten solche Fälle politische Entscheidungsträger und Wähler wachrütteln. Wir als Gesellschaft dürfen uns immer wieder bewusst machen: Wer eine freiheitliche Demokratie möchte, muss Protest aushalten können.


3 Kommentare
Samoth
In einem Rechtsstaat gelten gleiche Regeln und Gesetze für alle. Wer vorstätzlich einen Schaden bei einem Dritten verursacht, der haftet dafür. Rechtfertigungen, die sich auf einen selbst erklärten "Notstand" berufen und damit Unrecht rechtfertigen sind problematisch. Denn an der Stelle nutzen Klimaschützer, Islamisten und Reichsbürger die gleichen schiefen Argumente und unterminieren den Zusammenhalt in der Gesellschaft. Wer sich zu Recht auf das Demonstrationsrecht beruft, der muss auch die anderen Gesetze Deutschlands einhalten. Wer hier Hand anlegt und Ausnahmen fordert der untergräbt die Basis der freiheitlich demokratischen Grundordnung. Und das ist keine Kleinigkeit. Außdem dient es auch der Sache nicht, denn der gesellschaftliche Kippunkt für die Akzeptanz des Klimaschutzes korreliert sehr gut mit der Radikalisierung der Klimaschutzbewegung. Wer Kunstwerke beschädigt, sich auf Straßen klebt und Flughäfen blockiert der schadet der Akzeptanz der eigenen Ziele massiv.
03.12.2025 11:24 Uhr