Hamburg - Erstmals wurden Klima-Kleber zu Schadenersatz verurteilt. Die Summe ist hoch - eine Strafe ist sie nicht. Den Betrag zu bezahlen, ist Ehrensache, meint Gerichtsreporterin Ulrike Löw in ihrem Beitrag.
01.12.2025 10:54 Uhr

Wer einen Schaden anrichtet, muss für die Kosten aufkommen. Ehrensache, oder? Und noch viel mehr: „Wer einen Schaden anrichtet, muss dafür geradestehen“, gilt im Zivilrecht und ist somit rechtliche Verpflichtung, keine bloße Ehrensache. In den letzten Jahren ließen Klima-Kleber mit ihren Aktionen bundesweit immer wieder den Straßenverkehr zusammenbrechen, regelmäßig war die Polizei im Einsatz - die Kosten dafür waren erheblich, getragen hat sie letztlich der Steuerzahler.

Jetzt trifft es zehn Mitglieder der Bewegung „Letzte Generation“ direkt, denn die Lufthansa will nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben. 403.137,68 Euro plus Verfahrens- und Anwaltskosten kommen nach der Blockade des Hamburger Flughafens auf die Aktivisten zu. Ganz klar: Sie stehen damit vor einem Schuldenberg. Sie müssen ihn abtragen, selbst eine Privatinsolvenz würde sie vor der Forderung nicht retten.

Urteil gegen „Letzte Generation“: Die Summe ist hoch, ein „knallhartes Zeichen“ ist sie nicht

Die Gewerkschaft der Polizei begrüßt das Urteil als knallhartes Zeichen - als Strafe wird das Urteil auch von den Sympathisanten der Klima-Kleber missverstanden. Doch dies trifft nicht den Kern. Es ist überhaupt nicht die Frage, ob man meint, dass die Blockierer die Bevölkerung drangsaliert haben oder ob man ihre Aktionen für cool hält. Auf die Idee des Protests, den Zusammenhang von Flugreisen und CO2-Ausstoß, kommt es nicht an: Wer einen Betrieb lahm legt, muss dafür die Kosten tragen, egal ob er sich als „Reichsbürger“ begreift, gegen einen Krieg demonstrieren will oder sich als Umweltaktivist versteht. Der Zweck heiligt nie die Mittel.

Der Betrag ist keine Strafe, er ist schlicht Schadenersatz: Hier waren die Aktivisten am 13. Juli 2023 in den Sicherheitsbereich des Flughafens eingedrungen, die Lufthansa-Gruppe musste 57 Flüge streichen. Kommt man zur Erkenntnis, dass ein Schaden vorliegt, braucht es kein Gesetzbuch mehr, sondern nur einen Taschenrechner, um die Höhe zu errechnen.

Ganz klar: Mit dem Zivilrecht kommen Schadensersatzansprüche auf den Tisch, die Einzelne härter treffen können als die Geld- oder Freiheitsstrafen der Strafgerichte - eben dies zeigt sich hier.