Nürnberg - Die SPD will verbale sexuelle Belästigung unter Strafe stellen. Ein wichtiger Schritt, kommentiert Malina Dittrich, denn so wird sichtbar: Sprüche und Pfiffe sind kein Spaß oder Komplimente, sondern Grenzverletzungen.
17.09.2025 13:30 Uhr

Mädchen und Frauen überlegen sich zweimal, was sie anziehen sollen. Sie meiden bestimmte Orte, gehen nicht mehr alleine raus. Aus Angst, angestarrt zu werden, sexualisierte Sprüche oder Pfiffe - genannt Catcalling - abzubekommen. Studien zeigen, dass Betroffene dadurch ängstlicher werden, ihr Verhalten ändern. Und da diskutieren wir noch, ob Catcalling strafbar werden soll?

Klar, verbale sexuelle Belästigung unter Strafe zu stellen, wie die SPD es vorhat, ist nicht leicht. Es braucht Beweise, Zeugen, klare Definitionen. Die Betroffenen brauchen die zeitlichen und emotionalen Ressourcen, um die Täter anzuzeigen.

Nach einer Studie des Kriminologischen Forschungsinstitutes Niedersachsen melden bislang nur fünf Prozent der Opfer ihre Catcalling-Erfahrung der Polizei. Den Frauen selbst hätten die Beweise gefehlt und das Erlebte sei ihnen zu „trivial“ erschienen. Zu „trivial“. Das kann doch nicht sein. Catcalling ist kein harmloser Spruch, kein Spaß und schon gar kein Kompliment. Catcalling ist eine Machtdemonstration von Männern, eine Verletzung von persönlichen Grenzen durch verbale Gewalt.

Doch momentan besteht eine Lücke im Strafgesetzbuch: Die verbale sexuelle Belästigung gibt es dort noch nicht. Ein sexueller Übergriff setzt nach Artikel 177 Strafgesetzbuch eine körperliche Berührung voraus. Catcalling kann also nur als Beleidigung nach Paragraf 185 StGB geführt werden, der die Ehre schützt. Doch regelmäßig wird geurteilt, dass sexualisierte Sprüche nicht ehrverletzend seien.

Catcalling: Strafbarkeit und Sensibilisierung können Hand in Hand gehen

So entschieden Richter beispielsweise 2017, dass es nicht herabsetzend sei, eine Elfjährige an „ihre Muschi fassen“ zu wollen. Natürlich könnte man auch versuchen, die Juristen dazu zu bringen, anders zu urteilen. Ihnen klarmachen, dass sexualisierte Bemerkungen eben doch ehrverletzend sind. Sie aufklären, was es bedeutet, auf offener Straße „Geiler Arsch, kann ich den mal nackt sehen?“ hinterhergerufen zu bekommen. Aber wie realistisch ist es, dass die Justiz nach Fällen wie 2017 plötzlich ein Verständnis für die Lebensrealität von Frauen entwickelt, das sich auch in der konsequenten und tatsächlichen Spruchpraxis niederschlägt, oder einen echten Willen, Frauen zu schützen?

Die Sensibilisierung in der Gesellschaft muss selbstverständlich gleichzeitig stattfinden, nur mit einem neuen Straftatbestand ist die Sache nicht getan. Es muss Aufklärung geben, dass ein strukturelles Problem dahintersteckt, das genau bei solchen Sprüchen beginnt und in Femiziden enden kann. Ziel muss sein, dass Catcalling gar nicht mehr stattfindet. Doch in der Zwischenzeit kann ein neuer Straftatbestand den Betroffenen helfen. Ist ein Verhalten offiziell als illegal definiert, wird den Opfern versichert, dass nicht sie es sind, die ihr Verhalten ändern müssen, sondern die Täter.


Hinweis der Redaktion

Gewalt an Frauen geschieht meist im Verborgenen und hat viele Gesichter. Psychische, physische oder sexuelle Gewalt kann jede Frau betreffen. Stalking, Schläge oder Missbrauch sind oft nur ein Teil davon. Wenn auch Sie das Gefühl haben betroffen zu sein, können Sie die kostenlose Nummer des Hilfetelefons „Gewalt gegen Frauen“ wählen. Unter der 08000/116016 haben Sie die Möglichkeit, rund um die Uhr anonym und vertraulich Kontakt zu Beraterinnen aufzunehmen. Die Beratung kann auch über einen Online-Chat oder per E-Mail erfolgen. Das Frauenhaus in Nürnberg erreichen Sie ebenfalls 24 Stunden am Tag unter der 0911/333915, das Frauenhaus in Fürth rund um die Uhr unter 0911/729008. Von Gewalt betroffene Männer können sich beim „Hilfetelefon Gewalt an Männern“ unter der 0800/1239900 ebenfalls Unterstützung suchen.