Nürnberg - Wer nicht rechtzeitig der Rentenversicherung einen Lebensnachweis schickt, bekommt keine Rente mehr: Warum es sich bei dieser in den sozialen Medien kursierenden Nachricht um eine Falschmeldung handelt und wann ein Nachweis nötig ist.
01.08.2025 11:58 Uhr

In den sozialen Medien versetzt gerade eine Nachricht ältere Menschen in helle Aufregung: Ab August soll eine neue Regelung vorsehen, dass alle Rentnerinnen und Rentner selbst aktiv werden müssten, um künftig noch ihre Rente beziehen zu können, heißt es dort. All jene, die sich nicht rechtzeitig darum kümmern, der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einen Lebensnachweis zu schicken, müssten damit rechnen, dass ihre Rente eingestellt wird.

Die Behörde erklärt in einer Pressemitteilung, dass es sich hier um eine Falschnachricht handelt und sorgt für Aufklärung: „Die Deutsche Rentenversicherung zahlt jeden Monat rund 26 Millionen Renten aus – automatisch, weltweit und zuverlässig. Damit dies reibungslos funktioniert, braucht sie verschiedene Informationen, wie zum Beispiel den Wohnort, die Kontoverbindung oder auch, ob die berechtigte Person noch lebt. Letzteres erfährt die Deutsche Rentenversicherung in der Regel automatisch über die Meldebehörden. So wird im Todesfall sichergestellt, dass keine Rente überzahlt wird.“

In Deutschland lebende Rentner müssen keine Lebensnachweise erbringen

Entgegen den Meldungen in den sozialen Medien müssten Rentnerinnen und Rentner in Deutschland grundsätzlich keine Lebensnachweise erbringen. Anders ist es jedoch, wenn sich der Wohnsitz im Ausland befindet: Hier müssten die rentenberechtigten Personen grundsätzlich einmal im Jahr einen sogenannten Lebensnachweis erbringen, so die Behörde.

Von den rund 1,7 Millionen Renten, die die Deutsche Rentenversicherung ins Ausland zahlt, werde allerdings für rund 1,2 Millionen dieser Rentenzahlungen der Lebensnachweis bereits wie in Deutschland automatisch über einen Datenabgleich zwischen den zuständigen Behörden erbracht. Das gilt der DRV zufolge zum Beispiel für Länder wie Australien, Italien, Spanien und Österreich.

Das gilt für Rentner im Ausland

Nur bei Ländern, mit denen dieser Datenabgleich nicht möglich sei, müssten die dort ansässigen Rentnerinnen und Rentner jährlich im Sommer selbst nachweisen, dass sie noch am Leben sind. In diesem Jahr wurden laut DRV die entsprechenden Unterlagen im Juni und Juli per Post zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung verschickt.