Nürnberg - Sind mit der Rentenerhöhung nun auch Steuern fällig? Viele Rentner machen sich Sorgen, dass sie Geld an den Fiskus zahlen müssen. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe gibt Entwarnung - und rechnet Beispiele vor.
17.06.2025 12:42 Uhr

Am 1. Juli 2025 steigen die Renten um 3,74 Prozent. Eigentlich ist das eine gute Nachricht. Doch viele Rentnerinnen und Rentner fürchten im Fall von Rentenerhöhungen, dass sie plötzlich Steuern zahlen müssen: „Die Sorge ist in sehr vielen Fällen aber unbegründet“, sagt Uwe Rauhöft, Vorstandsmitglied der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Grund dafür seien unter anderem der Rentenfreibetrag und die Möglichkeit, auch als Rentnerin oder Rentner verschiedene Kosten steuerlich geltend zu machen.

Und selbst wenn durch eine Rentenerhöhung Steuern fällig werden, „sind diese zunächst eher gering“, erklärt der Experte anhand einer fiktiven Beispielrechnung: Ein Rentner bezog ab dem 1. August 2023 eine Regelaltersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung von monatlich 1000 Euro. Zum 1. Juli 2024 stieg diese wegen der Rentenerhöhung um 20 Euro auf 1020 Euro, zum 1. Juli 2025 erhöht sie sich um weitere 20 Euro auf dann 1040 Euro im Monat.

Der Rentenfreibetrag gilt ein Leben lang - so wird er berechnet

Der steuerpflichtige Rentenanteil des Beispielrentners beträgt 82,5 Prozent. Der steuerfreie Teil seiner Rente wurde im Jahr 2024 verbindlich festgeschrieben. Und zwar so: 2024 hat er insgesamt 12.120 Euro an Rentenleistungen bezogen (6 mal 1000 Euro und 6 mal 1020 Euro). Daraus ergibt sich ein zu versteuernder Anteil von 9999 Euro (82,5 Prozent von 12.120 Euro). Somit beträgt der steuerfreie Anteil 2121 Euro (17,5 Prozent von 12.120 Euro) – und dieser gilt lebenslang.

Für dieses Jahr lautet die Rechnung dann so: Der Rentner erhält Rentenleistungen von 12.360 Euro (6 mal 1020 Euro und 6 mal 1040 Euro). Damit liegt er über dem Grundfreibetrag von 12.096 Euro. Eine Steuererklärung muss er dennoch nicht abgeben, denn es wird ja noch sein Rentenfreibetrag von 2.121 Euro abgezogen. Somit ergibt sich ein Wert von 10.239 Euro (12.360 Euro minus 2121 Euro), er liegt also unterhalb des Grundfreibetrags.

Steuererklärungspflichtig, aber keine Steuern zahlen? Das ist möglich

Wer wegen der Rentenerhöhung ab 1. Juli 2025 plötzlich mehr als den Grundfreibetrag von 12.096 Euro erhält, muss sich nicht direkt Sorgen machen, so der Lohnsteuerhilfeverein. Zwar ist der Rentner/die Rentnerin möglicherweise nun zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet – das heißt aber nicht, dass zwangsläufig auch Steuern fällig werden.

Beispiel: Erhält oben genannter Rentner etwa zusätzlich Geld aus einer betrieblichen Altersvorsorge von 250 Euro monatlich, so steigen seine steuerpflichtigen Jahreseinkünfte auf 13.239 Euro (10.239 Euro plus 3000 Euro). Er muss also eine Steuererklärung abgeben, macht darin aber außergewöhnliche Belastungen geltend. Angenommen, das Finanzamt erkennt nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung Ausgaben in Höhe von 1500 Euro an, dann läge das steuerpflichtige Einkommen nur noch bei 11.739 Euro (13.239 Euro minus 1500 Euro) und somit unterhalb des Grundfreibetrags von 12.096 Euro. Die Folge: Es werden keine Steuern festgesetzt, der Rentner muss nichts zahlen.

Was können Rentner von der Steuer absetzen?

Neben den außergewöhnlichen Belastungen wirken sich der VLH zufolge auch Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerkosten steuermindernd aus.


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