Nürnberg - Die Zündschnur ist bei einigen Passagieren besonders kurz. Andere wiederum betrinken sich vor dem Abflug: Unruly Passengers sind keine Einzelfälle. Warum die Polizei auch in Nürnberg einschreitet und wie das Bodenpersonal mit den Passagieren umgeht.
26.07.2025 09:55 Uhr

Als er kein Bier bekommt, rastet ein Fluggast aus. Die Maschine muss auf ihrem Weg nach Kos zwischenlanden. Oder: Ein Passagier sitzt im Flugzeug, ist aber so betrunken, dass die Piloten den Start abbrechen und ihn von der Bundespolizei abführen lassen. Ein anderer Flug, ein anderer Passagier: Weil er betrunken ist und andere anspuckt, entscheidet der Kapitän außerplanmäßig zu landen und die Polizei zu rufen.

All das sind Schlagzeilen aus dem vergangenen Mai. Auch am Albrecht Dürer Airport Nürnberg kommt es zu unschönen Szenen mit Passagieren, die entweder betrunken, aggressiv oder beides sind. Im Fachjargon werden sie „Unruly Passengers“ (deutsch: widerspenstige/ungebändigte Passagiere) genannt.

Sie sind kein Phänomen, sondern kommen laut Polizeipräsidium Mittelfranken relativ häufig vor: 2023 hat die Grenzpolizeiinspektion am Flughafen 48 Fälle dokumentiert, 2024 waren es 151 und im aktuellen Jahr (Stand Ende Mai) 23. Die Beamten müssen einschreiten, weil an der Gepäckausgabe gestritten wird, weil Personal oder Mitreisende beleidigt werden oder weil Fluggäste schwer betrunken sind und sich im Terminal oder an Bord danebenbenehmen.

Am Nürnberger Flughafen ist das erst Ende Mai vorgekommen: Kurz vor dem Start nach Palma de Mallorca sollte ein stark alkoholisierter Passagier das Flugzeug wieder verlassen. Er blieb sitzen und wehrte sich. Der Pilot forderte Unterstützung an. Statt am Strand zu liegen, nüchterte der 35-Jährige in der Polizeizelle aus.

„Solche Vorfälle kommen hauptsächlich bei Flügen nach Mallorca oder bei Flügen der entsprechenden Billig-Airlines vor. Häufig sind die Fluggäste im Rahmen von beispielsweise Junggesellenabschieden oder Abi-Fahrten unterwegs“, erklärt Janine Mendel, Sprecherin des Polizeipräsidiums Mittelfranken.

Ärger mit Fluggästen in Nürnberg: Oft reicht schon eine Warnung der Polizei

Inwieweit „Unruly Passengers“ mit Anzeigen rechnen müssen, wird im Einzelfall entschieden. Alkohol führt nicht zwangsläufig zu einer ordnungswidrigen oder strafbaren Handlung. Allerdings kann ein Betrunkener durch sein Verhalten unangenehm für das Personal oder andere Passagiere sein und dadurch den Ablauf bei der Abfertigung des Fliegers und an Bord stören. „In der Praxis führt häufig bereits der Hinweis der Polizei auf einen möglichen Ausschluss vom Flug zur Einsicht“, sagt Michael Konrad, ebenfalls Sprecher am Polizeipräsidium Mittelfranken.

Damit eine Situation nicht eskaliert, wird neben Flugbegleitern auch das Bodenpersonal geschult. Die Beschäftigten am Nürnberger Airport, die etwa am Check-in arbeiten, werden einmal im Jahr im Umgang mit schwierigen Passagieren unterwiesen. Neu ist ein Debriefing nach Vorfällen, bei dem sich alle beteiligten Stellen austauschen und mögliche Anpassungen abgestimmt werden.

Am Flughafen waren 2024 insgesamt 44 Fälle von Fehlverhalten aktenkundig – erfasst wurden allerdings nur besonders aggressive oder tätliche Fälle. Nicht immer ist die Polizei involviert. Der Airport beschäftigt einen Sicherheitsdienst, der im Terminal aufpasst.

Im Jahr 2024 wurden insgesamt 26 Passagiere wegen ihres Verhaltens nicht befördert. 2025 sind es bislang neun. „Es gibt eine leicht rückläufige Tendenz der Vorfälle. Dazu tragen nach unseren Erkenntnissen neben den Hinweisen auf Schildern weitere Maßnahmen wie regelmäßiges Mitarbeiter-Briefing bei“, so Jan Beinßen, stellvertretender Pressesprecher am Airport. „,Unruly behaviour‘ – dazu gehört auch das Rauchen auf dem Vorfeld – ist kein Spaß oder Kavaliersdelikt“, warnt Jan C. Bruns, Geschäftsführer der Abfertigungstochter AirPart und Leiter der operativen Dienste. „Zum Schutz unserer Beschäftigten und anderer Passagiere verfolgen wir bei übergriffigem Verhalten eine Null-Toleranz-Politik - dies kann dann bis zum Flugausschluss, Hausverbot und einer Strafanzeige führen.“

Der Pilot oder die Pilotin entscheiden, ob sie den betroffenen Passagier mitnehmen

Auffällige Passagiere werden oft schon vor dem Boarding aussortiert. Allerdings gibt es Passagiere, die zunächst unauffällig sind und sich vor dem Einsteigen die Kante geben und ins Flugzeug gelangen. Dann entscheidet der Flugkapitän oder die Flugkapitänin, ob der Passagier als gefährlich eingestuft und vom Flug ausgeschlossen wird.

Sorgt ein „Unruly Passanger“ für Ärger, kann er zur Kasse gebeten werden. Billig ist das nicht. Der Betrag kann schnell im fünfstelligen Bereich liegen, wenn das Flugzeug nach einer Zwischenlandung nicht mehr weiterfliegen kann und Crew und Passagiere übernachten müssen. So hat beispielsweise Ryanair jüngst nach einer außerplanmäßigen Zwischenlandung wegen eines „Unruly Passengers“ mehr als 15.000 Euro von dem Betroffenen verlangt, unter anderem wegen der Hotelkosten für die Crew und 160 Passagiere. Im Sinne eines entspannten Abhebens appelliert Jan C. Bruns an alle, „Rücksicht zu nehmen und Respekt zu zeigen.“


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