Nürnberg - Sarah P. war eine engagierte Studentin, bis ein Vorfall mit dem Ex-Präsidenten der Hochschule für Musik Nürnberg sie aus der Bahn geworfen hat. Von der Einrichtung fühlt sie sich im Stich gelassen - noch heute leidet sie unter der Situation.
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Küstenlicht
Auch nicht strafbares Verhalten könnte dienstrechtlich relevant sein. Eine Strafanzeige ist keine Voraussetzung dafür, mögliche Dienstpflichtverletzungen aufzuklären. Die eingeschaltete Landesanwaltschaft prüft als Disziplinarbehörde laut Medienberichten wohl bereits, ob ein Dienstvergehen vorliegt.
Die Unschuldsvermutung ist auch im Disziplinarverfahren zu beachten. Sie schließt eine Berichterstattung über offene Vorwürfe aber nicht aus.
Für mich bleibt nach den bisherigen Berichten insbesondere offen, ob und wodurch eine frühere Aufarbeitung erschwert wurde. Ich hoffe, die NN bleibt gerade bei diesen Fragen dran.
24.10.2026 20:27 Uhr