München - Klar: Dass Sachsen-Anhalt und Berlin etliche Milliarden aus dem Länderfinanzausgleich bekommen, ärgert nicht nur Markus Söder. Doch das Prinzip hat Verfassungsrang - und sollte aus guten Gründen bleiben, kommentiert Roland Englisch.
22.10.2026 13:52 Uhr

CSU-Chef Markus Söder will Sachsen-Anhalt und Berlin aus dem Länderfinanzausgleich werfen, sollten AfD und Linke dort an die Macht kommen. Ein Vorschlag, der auf das Bauchgefühl abzielt, weil sich viele wiederfinden: jene, die eine AfD-Regierung unerträglich finden, und alle, die abstößt, was die Linke in Berlin plant.

Auf den ersten Blick verlockend, auf den zweiten vermintes Terrain. Das dürfte auch dem Juristen Söder klar sein, mindestens aber seinen Fachleuten in Staatskanzlei und CSU-Zentrale. Da ist die Verfassung, die das bundesstaatliche Solidarprinzip vorschreibt. Finanzschwächere Länder können auf die Hilfe der Starken vertrauen; die Starken müssen zahlen, egal, ob es ihnen passt. Eine politische Komponente kennt die Verfassung hier nicht. Und damit nicht den Ausschluss einzelner, weil in Ungnade gefallener Länder.

Auch wenn es schmerzt: AfD und Linke gehören nicht in einen Topf

Ein Prinzip, das sinnvoll ist. Auch wenn wir im Moment jenseits der beiden Bundesländer noch Regierungen haben, die nicht nur Söder opportun erscheinen, kann sich das ändern. Die Vorstellung, dass AfD-geführte Bundesländer oder gar eine Bundesregierung ein solch wirkmächtiges Instrument an die Hand bekämen, ist beängstigend.

Da ist die Tatsache, dass die AfD in Sachsen-Anhalt als gesichert rechtsextrem eingestuft ist, die Linke in Berlin aber nicht als gesichert linksextrem. So verstörend ihre Ideen sein mögen - sie bewegt sich auf anderem Terrain als die AfD. Schon das nähme einer Strafaktion die moralische Grundlage, weil zwei unterschiedlich beurteilte Parteien in einem Topf landen.

Söders Idee hat keine echte Chance. Wollte er die Verfassung ändern und die politische Komponente in den Finanzausgleich einführen, bräuchte er eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag. Die bekäme er nur mit Grünen und der Linken - undenkbar bei seiner Zielrichtung. Und selbst dann ist offen, welchen Ausgang eine erwartbare Klage in Karlsruhe nähme.

Bleibt der Länderfinanzausgleich. Es ist ein Ärgernis, dass an Sachsen-Anhalt und Berlin fast ein Drittel seiner Mittel fließen: Sachsen-Anhalt bekommt mit 1,8 Milliarden knapp ein Zehntel, Berlin mit fast vier Milliarden mehr als ein Fünftel seines Volumens. Noch ärgerlicher ist, dass Bayern 2025 fast zwölf Milliarden in den Topf eingezahlt hat.

Ja, der Finanzausgleich ist ungerecht und trifft Bayern hart

Das System ist aus dem Ruder gelaufen, in sich nicht mehr gerecht. Zumal es den Nehmerländern den Anreiz nimmt für eigene Anstrengungen. Bayern rennt freilich seit Jahren vergeblich dagegen an, weil die zwölf Nehmerländer nicht verzichten wollen. Für eine Gesetzesänderung bräuchte Söder eine Mehrheit im Bundesrat, müsste er 35 von 69 Stimmen auf seine Seite holen. Aktuell kommen die Geber gerade mal auf 20.

Auch das ist also aussichtslos. Und riskant, weil die Attacken zu falscher Solidarität führen - und damit das ungerechte System zementieren. Söder nimmt das in Kauf, ihm geht es um Emotionen, um den schnellen Punkt. Politisch nachhaltig ist das allerdings nicht.