Nürnberg - Nachdem Vorwürfe gegen ihn bekannt wurden, trat Rainer Kotzian als Präsident der Nürnberger Hochschule für Musik zurück. Solche Anschuldigungen sind im System der Musikhochschulen aber offenbar kein Einzelfall, wie eine Auswertung in Grafiken zeigt.
2 Kommentare
Kantigenes
Die o.g. "Schutzbefohlenen" sind nach dem BGB erwachsene voll handlungsfähige und auch so zu behandelnde Menschen mit allem, was das BGB bietet, ausgestattet. Verleumdung, üble Nachrede usw. sind Straftatbestände. Für "Schutzbefohlene", also Minderjährige, aus irgendwelchen Gründen Behinderte, etc. gelten entsprechende Vorgaben, die der Gesetzgeber fixiert. Erpressung, etc. fällt unter das StGB genauso wie körperliche Gewalt. Hier ist Anzeige zu erstatten. Punkt. Soweit das Recht. Bei Verhaltensauffälligkeiten ist nicht der Gesetzgeber zuständig, sondern höchstens ursächlich die Organisation, in der das geschieht auchnur nicht, wenn sich strafrechtliche Konsequenzen ergeben. Ich versteh das Gejammere eigentlich nicht: setzt euch zusammen, klärt den Rahmen und veranstaltet keine Hexenjagden mit fragwürdigen Argumenten. Und bläht nicht auf, das hat Winde zur Folge, auch die Journaille.
Aber viell. gilt Recht bald nicht mehr überall im Staate. Selber schuld.
23.10.2026 11:59 Uhr