Hersbruck/Landkreis Nürnberger Land - Er durfte die CO₂-betriebene Waffe kaufen und besitzen. Dass das noch lange nicht bedeutet, dass der 43-Jährige sie auch mitführen durfte, legt das deutsche Waffenrecht dar, das im Mittelpunkt einer Verhandlung vor dem Hersbrucker Amtsgericht stand.
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