Nürnberg - Viele Fluggesellschaften verlangen Aufpreise für normales Handgepäck, darunter auch welche, die ab Nürnberg Passagiere befördern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat dagegen geklagt. In einem der Verfahren wurde der Klage nun stattgegeben.
02.04.2026 13:13 Uhr

Die Preise für Flugtickets variieren stark - je nachdem, wie viel Gepäck dazugebucht wird. Während bei Airlines wie Lufthansa ein Kabinentrolley oder eine Tasche bis zu acht Kilogramm und ein persönlicher Gegenstand im günstigsten Tarif enthalten sind, müssen Kunden und Kundinnen bei vielen Billig-Airline mehr bezahlen. Denn meist ist im günstigsten Tarif nur ein persönlicher Gegenstand erlaubt. Ein Kabinentrolley kostet extra.

Dies mahnt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) schon länger an und geht juristisch gegen mehrere Airlines vor. Im Verfahren gegen Vueling Airlines gab es jetzt ein erstes Urteil, bei dem der Klage der Verbraucherzentrale stattgegeben wurde. Vueling Airlines ist auch am Nürnberger Flughafen aktiv und bringt Passagiere bis zu fünfmal die Woche nach Barcelona.

Auch Billigflieger, die in Nürnberg starten und landen, sind betroffen

Neben Vueling Airlines klagt der VZBV gegen EasyJet und WizzAir. Letztere bietet ebenfalls Flüge ab Nürnberg an. „Diese Billigflieger verlangen im Basistarif oft Zusatzgebühren für normales Handgepäck, obwohl aus Sicht der Verbraucherschützer ein Gepäckstück in angemessener Größe immer im Flugpreis enthalten sein muss“, kritisiert sich der Verbraucherzentrale Bundesverband auf seiner Homepage. Handgepäck sei keine Zusatzleistung, sondern gehöre zur normalen Beförderung von Passagieren.

Der Verband beruft sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2014. Das besagt: Solange Maße und Gewicht im vernünftigen Rahmen bleiben und Sicherheitsbestimmungen erfüllt werden, dürfen Fluggesellschaften für Handgepäck grundsätzlich keinen Aufpreis verlangen.

Verbraucherzentrale mahnt auch Ryanair ab

Neben den laufenden Klagen und Abmahnungen gegen drei Airlines hat der Verbraucherzentrale Bundesverband auch Norwegian Air, Ryanair (aktuell größter Anbieter am Airport Nürnberg), Transavia und Volotea abgemahnt.

Alle sieben Fluggesellschaften stehen im Verdacht, mit unzulässigen Preisaufschlägen für Handgepäck gegen Verbraucherrechte zu verstoßen und dadurch Verbraucher und Verbraucherinnen zu täuschen. Die Verfahren laufen aktuell vor verschiedenen Oberlandesgerichten, etwa in Berlin oder Frankfurt am Main.

Die Verbraucherzentralen fordern klare Standards, die sowohl für Linien- als auch Billigflieger gelten sollen: Handgepäck bis zu zehn Kilogramm und ein kleiner persönlicher Gegenstand (Handtasche, Laptop-Rucksack) sollen im Ticketpreis enthalten sein. Wer einen größeren - und schwereren - Koffer aufgeben möchte, der muss dafür natürlich einen Aufschlag zahlen.