Kammerstein - Beim Georgi-Ritt reiten Pferdefreunde durch die Fluren, mit Andacht und Verpflegung.
01.04.2026 23:48 Uhr

Es ist wieder so weit: Der traditionsreiche Georgi-Ritt in Kammerstein findet wieder statt, und zwar am Sonntag, den 26. April, ab 14 Uhr. Die Gemeinde Kammerstein, die Evangelische Kirchengemeinde Kammerstein und die Pferdefreunde Bechhofen laden dazu ein. Traditionell treffen sich dabei zahlreiche Reiter zu einer der größten Pferde-Wallfahrten in ganz Franken, wie die Gemeinde Kammerstein mitteilt.

Ab 13.30 Uhr versammeln sich die Reiter mit ihren Pferden und Kutschen auf dem Kammersteiner Festplatz. Dort erfolgt auch die Begrüßung durch Bürgermeister Wolfram Göll. Vom Festplatz aus geht es gemeinsam zum Ritt durch die Kammersteiner Fluren. Der Weg führt vom Festplatz durch den Wald Richtung Katzenweiher und dann über die Flur nach Poppenreuth zurück nach Kammerstein.

Ablauf in Kammerstein und Andacht

In Kammerstein geht es zunächst zum Dorfplatz mit dem Exulantendenkmal. Nach dreimaligem Vorbeireiten an der Georgskirche und dem Exulantendenkmal versammeln sich die Pferdefreunde zur Reiterandacht und Segnung auf dem Festplatz.

Die Andacht hält heuer Pfarrer Max Hofmann aus Rohr. Der Posaunenchor Kammerstein und die Jagdhornbläser Günzersreuth-Albersreuth sorgen für die musikalische Umrahmung. Die Veranstalter bitten die Besucher aufgrund möglicher Gefahren dringend, einen angemessenen Abstand zu den Pferden einzuhalten.

Veranstalter, Verpflegung und Haftung

Der Kammersteiner Georgi-Ritt wird von der Gemeinde Kammerstein, der Evangelischen Kirchengemeinde Kammerstein und den Pferdefreunden Bechhofen und Umgebung in Kooperation veranstaltet. Der Sportverein Kammerstein sorgt auf dem Festplatz mit Bratwürsten, Kaffee und Kuchen sowie erfrischenden Getränken für das leibliche Wohl.

„Wir sind sehr dankbar für die Kooperation mit der Kirchengemeinde und für die Unterstützung durch die Pferdefreunde Bechhofen. Allein könnten wir diese wunderbare Veranstaltung niemals stemmen“, so Bürgermeister Wolfram Göll.

Wichtiger Hinweis: Eine Haftung seitens der Veranstalter kann in keiner Form übernommen werden. Zwischen den Veranstaltern einerseits und den aktiven Teilnehmern andererseits besteht kein Vertragsverhältnis. Daher ist jede Haftung für Zuschauer, Pferde und Reiter ausgeschlossen. Insbesondere sind die aktiven Teilnehmer nicht „Gehilfen im Sinne des §§ 278 und 831 BGB“. Die Teilnehmer haften für Schäden, die sie an Dritten und deren Einrichtungen verursachen. Daher ist für jedes teilnehmende Pferd unbedingt eine gültige Haftpflicht-Versicherung abzuschließen.