Nürnberg - Eigentlich hätte der Neonazi Sven M. nach einem ersten Richterspruch ins Gefängnis gesollt, weil er einen politischen Gegner mit den Worten „Ich klopp dich um“ bedroht hatte. Jetzt entschied das Landgericht Nürnberg jedoch überraschend anders.
5 Kommentare
NicoH
Leider bewahrheit sich mal wieder der Spruch "Die Justiz ist auf dem rechten Auge blind."
Wenn ich an die drakonischen Strafen denke, beispielsweise für Menschen, die sich auf Demos vermummen, um nicht in Porträtaufnahme im Livestream von rechtsextremen Pseudoreportern zu erscheinen, oder gegen Klimaktivisten, die in ihrer Verzweiflung angesichts der Lethargie friedlichen, zivilen Ungehorsam begangen haben.... Die trifft stets die volle Härte des Gesetzes. Aber dem gewalttätigen Rechtsextremen will man ja beim "Neuanfang" in Chemnitz (!) keine Steine in den Weg legen.
02.04.2026 13:59 Uhr