
Weil er die Zahlen für das erste Quartal 2024 zu spät veröffentlicht hat, muss der Auto- und Industriezulieferer Schaeffler ein Bußgeld von 180.000 Euro zahlen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gab bekannt, dass das Unternehmen gegen die sogenannte Marktmissbrauchsverordnung verstoßen habe. Die Geschäftszahlen hätten „unverzüglich als Insiderinformation“ veröffentlicht werden müssen, da sie deutlich von der Markterwartung abwichen.
Schaeffler mit Sitz in Herzogenaurach unterliegt als Emittent von Wertpapieren am organisierten Markt der Ad-hoc-Publizitätspflicht. Diese verpflichtet Unternehmen, präzise, nicht öffentlich bekannte Informationen, die den Kurs von Finanzinstrumenten erheblich beeinflussen könnten, sofort zu veröffentlichen.
Die sofortige Veröffentlichung von Insiderinformationen soll verhindern, dass sich Insider Vorteile beim Handel verschaffen, und sicherstellen, dass Anleger fundierte Entscheidungen treffen können. Verstöße gegen diese Pflicht können laut Bafin mit Bußgeldern bis zu 2,5 Millionen Euro oder zwei Prozent des Gesamtumsatzes geahndet werden.
Die Zahlen von Schaeffler zeigten im ersten Quartal 2024 einen leicht rückläufigen Umsatz und ein um vier Prozent gesunkenes Betriebsergebnis (Ebit) vor Sondereffekten von 322 Millionen Euro. Die Aktie stieg am Tag der Veröffentlichung jedoch um mehr als 13 Prozent, weil die Zahlen offenbar besser als von Analysten erwartet ausfielen.

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