Uffenheim - Ein fingierter Drohbrief und ein Brandanschlag auf sein eigenes Auto haben für ein AfD-Mitglied aus Uffenheim nicht nur strafrechtliche Konsequenzen. Nun reagiert auch die Partei.
30.03.2026 09:11 Uhr

Die AfD hat gegen ein Parteimitglied, das im fränkischen Uffenheim sein eigenes Auto angezündet hatte und für die Brandstiftung linksgerichtete Gruppen verantwortlich machen wollte, ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet. Der Bezirksvorstand Mittelfranken habe den Parteiausschluss des Mitglieds beschlossen, teilte der Bezirksverbands-Vorsitzende Andreas Haas mit. Ein entsprechender Antrag werde an das Landesschiedsgericht der Partei gerichtet, das die Entscheidung endgültig treffen müsse.

Ein 44-jähriges AfD-Mitglied in Uffenheim hat einem Bericht des Polizeipräsidiums Mittelfranken zufolge sein eigenes Auto angezündet und versucht, die Schuld dafür politisch linksgerichteten Gruppierungen in die Schuhe zu schieben. Der Mann habe gestanden, den Brand gelegt und einen angeblichen Drohbrief der Antifa gefälscht zu haben, teilte die Polizei in Nürnberg mit. Auch eine angeblich gegen ihn gerichtete Graffiti-Schmiererei hatte er demnach selbst angefertigt.

Nach dem Brand an dem Fahrzeug und den Ausführungen des Besitzers hatte zunächst der Staatsschutz ermittelt, weil eine politisch motivierte Straftat im Raum gestanden hatte. Nachdem die Ermittlungen in diese Richtung ins Leere gelaufen seien, sei zunehmend der Eigentümer ins Visier der Polizei geraten. Schließlich seien bei der Analyse des angeblichen Drohbriefes auffällige Übereinstimmungen mit der Handschrift des Mannes festgestellt worden. Der 44-Jährige muss sich nun unter anderem wegen des Verdachts des Vortäuschens einer Straftat in einem Ermittlungsverfahren strafrechtlich verantworten.

Nachdem der AfD Kreisverband Fürth/Neustadt an der Aisch zunächst von „mutmaßlichem Antifa-Terror“ gesprochen hatte, änderte sich nach Bekanntwerden der Ermittlungsergebnisse der Ton: Man sei entsetzt über das Ergebnis der Ermittlungen, heißt es in einer Pressemitteilung, und weiter: „Wir selbst haben niemanden persönlich beschuldigt.“ Das Mitglied habe Parteimitglieder getäuscht sowie einen Ansehensverlust und Schaden für die Partei verursacht, hieß es.