Erlangen/Landkreis Erlangen-Höchstadt - Gegen ein Urteil des Amtsgerichts Erlangen wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ hat ein einschlägig vorbestrafter, pensionierter Polizist Berufung eingelegt. Und tatsächlich kommt das Landgericht zu einer anderen Bewertung.