Weißenburg/Gunzenhausen/Treuchtlingen - Persönlich adressierte Wahlbriefe an Senioren sorgen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen für Ärger und werfen Fragen nach Datenschutz und möglichem Amtsmissbrauch auf. Doch die Aktion basiert auf einer legalen Regelung des Bundesmeldegesetzes.
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