
Die Stadt Neumarkt teilt mit, dass Wahlberechtigte für die Stichwahl am 22. März noch Briefwahlunterlagen anfordern können. Zur Hauptwahl hatten 13.887 Bürger Briefwahl beantragt. 13.363 erhalten die Unterlagen automatisch, da sie beim ursprünglichen Antrag angegeben hatten, dass auch für eine mögliche Stichwahl Unterlagen gewünscht sind. Wahlberechtigte, die bisher keine Briefwahl beantragt haben, können diese per E-Mail an ordnungsamt@neumarkt.de oder über das Bürgerserviceportal bis zum 17. März anfordern.
Der QR-Code auf den Wahlbenachrichtigungen kann für die Stichwahl nicht genutzt werden. Die Briefwahlunterlagen können ab sofort auch persönlich im Wahlamt in der Fischergasse 1 abgeholt werden.
Für die Stichwahl werden keine neuen Wahlbenachrichtigungen versendet. Die Benachrichtigungen der Hauptwahl behalten ihre Gültigkeit. Auch ohne Wahlbenachrichtigung ist die Stimmabgabe mit gültigem Personalausweis oder Reisepass möglich. Am 22. März ist die Stimmabgabe in den 27 Wahllokalen von 8 bis 18 Uhr möglich.

Keine Kommentare