
Der Wahlausschuss der Stadt Nürnberg hat am Montagvormittag das Ergebnis der Oberbürgermeisterwahl festgestellt und den Termin für eine Stichwahl festgelegt. In der öffentlichen Sitzung am 9. März um 9 Uhr wurde beschlossen, dass die Entscheidung über das Amt des Oberbürgermeisters am Sonntag, 22. März, in einer Stichwahl fallen wird. Zur Wahl stehen der amtierende Oberbürgermeister Marcus König von der CSU sowie sein Herausforderer Nasser Ahmed von der SPD, teilt die Stadt in einer Pressemitteilung mit.
Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits bei der ersten Wahl wahlberechtigt waren, sofern sie ihr Stimmrecht seitdem nicht verloren haben. Jede wahlberechtigte Person verfügt über eine Stimme und kann diese nur einmal und ausschließlich persönlich abgeben, so die Stadt. Eine Vertretung ist nicht zulässig. Der Stimmzettel muss so gefaltet werden, dass die getroffene Wahlentscheidung nicht erkennbar ist. Menschen, die nicht lesen können oder aufgrund einer Behinderung Unterstützung benötigen, dürfen Hilfe in Anspruch nehmen. Diese darf jedoch lediglich technischer Natur sein und die eigenständige Wahlentscheidung weder beeinflussen noch ersetzen.
Stichwahl: Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los
Als gewählt gilt der Kandidat, der die meisten gültigen Stimmen erhält. Sollte es zu einer Stimmengleichheit kommen, entscheidet das Los.
Die Stimmabgabe ist laut Stadt entweder persönlich im Wahllokal oder per Briefwahl möglich. Für die Wahl an der Urne ist das Stadtgebiet in 363 allgemeine Stimmbezirke eingeteilt. Der zuständige Abstimmungsraum ist auf der Wahlbenachrichtigung zur ersten Wahl vermerkt, die auch Hinweise zur Barrierefreiheit enthält.
Ohne Wahlschein kann nur im jeweils zugewiesenen Wahllokal gewählt werden, mit Wahlschein hingegen in jedem Wahllokal innerhalb Nürnbergs. Zur Wahl sollten die Wahlbenachrichtigung – sofern noch vorhanden – sowie gegebenenfalls der Wahlschein und ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mitgebracht werden; EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können auch ihren Identitätsausweis vorlegen. Der Stimmzettel wird im Wahllokal ausgegeben und muss unbeobachtet in einer Wahlkabine ausgefüllt werden. Sowohl die Wahlhandlung als auch die anschließende Auszählung sind öffentlich.
Alternativ können Wahlberechtigte ihre Stimme per Briefwahl abgeben. Wer bereits für eine mögliche Stichwahl Briefwahl beantragt hat, erhält die Unterlagen automatisch zugesandt. Alle anderen müssen die Unterlagen rechtzeitig beim Wahlamt der Stadt Nürnberg am Unschlittplatz 7a beantragen, entweder online, schriftlich oder persönlich. Die Briefwahlunterlagen umfassen einen Wahlschein, einen weißen Stimmzettel, einen Stimmzettelumschlag, einen hellroten Wahlbriefumschlag sowie ein Merkblatt. Die persönliche Abholung der Unterlagen ist ab Donnerstag, 12. März, im Wahlamt möglich. Dort sowie an den Ausgabestellen kann die Briefwahl auch direkt erledigt werden.
Wichtig ist, dass der Wahlbrief spätestens am Sonntag, 22. März, bis 18 Uhr beim Wahlamt der Stadt Nürnberg eingeht. Weitere Informationen sowie die Öffnungszeiten sind im Internet unter www.wahlen.nuernberg.de abrufbar.

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