Fürth - Ein Wahlzettel, der kaum in die enge Kabine passt, und viele Möglichkeiten, Stimmen zu vergeben: Bei der Kommunalwahl können Wähler es sich leicht machen oder so große Freiheiten nutzen wie bei keinem anderen Urnengang. Wir erklären, was erlaubt ist.
08.03.2026 05:00 Uhr

Der Wahlzettel ist riesig - und das hat damit zu tun, dass die Wählerinnen und Wähler bei der Kommunalwahl besonders viele Mitspracherechte haben. Sie entscheiden, wer Oberbürgermeister bzw. Bürgermeister wird. Und sie haben bei der Wahl des Stadtrats bzw. Gemeinderats viele Möglichkeiten, ihre Sympathien für einzelne Bewerberinnen und Bewerber - auch quer durch alle Parteien - in Form von Kreuzchen und Zahlen zu verteilen Allerdings bleibt Vorsicht geboten, damit der Stimmzettel nicht ungültig wird.

OB bzw. Bürgermeister: Bei den (Ober-)Bürgermeisterwahlen ist alles relativ einfach, denn hier gilt wie bei so vielen Wahlen: nur ein Kreuz pro Zettel. Wählerinnen und Wähler können sich den Kandidaten ihres Vertrauens aussuchen. Werden mehrere Kreuze gemacht oder gar keines, ist der Stimmzettel ungültig, weil der Wählerwille dann für die Auszählenden nicht mehr erkennbar ist. Gewählt ist der Bewerber, der die 50-Prozent-Marke übertrifft. Gelingt das keinem der Kandidaten, treten die beiden Bewerber mit den meisten Stimmen zwei Wochen später am Sonntag, 22. März, zur Stichwahl an.

Kommunalwahl 2026 in Fürth: Wähler können entscheiden, wie aktiv sie sein wollen

Die Kommunalparlamente: Je nachdem, wie aktiv Wählerinnen und Wähler sein wollen, können sie sich bei der Kür der Kommunalparlamente, also von Stadt- und Gemeinderat beziehungsweise Kreistag, mehr oder weniger Arbeit machen. Grundsätzlich gilt: Jeder kann so viele Stimmen vergeben, wie Sitze zu verteilen sind. Das reicht von acht Stimmen in kleineren Gemeinden bis zu 80 in München. Die Stimmenzahl ist oben auf dem Wahlzettel angegeben. Drei Beispiele: In Fürth hat der Stadtrat 50 Sitze, also haben die Wähler hier 50 Stimmen. In Zirndorf hingegen gibt es 30 Stimmen für 30 Sitze, im Landkreis Fürth sind für den Kreistag 60 Mandatsträger zu wählen.

Die Listenwahl: Die einfachste Variante ist das Ankreuzen einer Liste. Wer eine favorisierte Partei hat, macht ganz oben neben dem Namen ein einziges Kreuz. Dadurch erhält bei der Auszählung automatisch jede Person auf der Liste dieser Partei eine Stimme. Kandidaten können auf einer Liste bis zu drei Mal namentlich genannt sein. Sie bekommen dementsprechend in der Endabrechnung je eine Stimme, also maximal drei. Wer eine Liste ankreuzt, kann unliebsame Kandidaten darauf auch vom Wahlvorschlag streichen. Diese bekommen dann bei der Auszählung keine Stimme. Ungültig wird der Stimmzettel, wenn zwei Listenkreuze gesetzt werden. Dann ist der Wählerwille nicht erkennbar.

Das „Kumulieren“: Beim „Kumulieren“ bzw. „Häufeln“ kann man gezielt die Chancen einzelner Bewerberinnen und Bewerber verbessern, indem man ihnen mehrere Stimmen - höchstens drei - gibt. Auf diese Weise kann man jemanden von den hinteren Rängen einer Liste „nach vorne“ wählen. Mit einem Kreuz oder einer „1“ vor dem Namen vergibt man eine Stimme, man kann aber auch eine „2“ oder - bei besonderer Sympathie - auch eine „3“ vor den Namen setzen. Es müssen dabei nicht zwangsläufig alle Stimmen verteilt werden, die man vergeben darf. Wer beispielsweise nur 30 von möglichen 50 vergibt, macht nichts falsch. Aber aufgepasst: Ein Kandidat darf, auch wenn er mehrfach auf der Liste steht, insgesamt nicht mehr als drei Stimmen bekommen. Zudem gilt es, aufmerksam mitzuzählen: Die höchstzulässige Gesamtzahl darf nicht überschritten wird, sonst ist der gesamte Stimmzettel ungültig. Es ist deshalb hilfreich, sich schon vor der Wahl zu überlegen, welcher Kandidat wie viele Stimmen bekommen soll.

Auf dem Stimmzettel kann man Stimmen über verschiedene Parteien verteilen

Das „Panaschieren“: Beim „Panaschieren“ bzw. „Mischen“ verteilt man seine Voten nach Belieben auf Bewerber verschiedener Parteien. Auch dabei kann man „häufeln“, also seinen Favoritinnen und Favoriten zwei oder drei Stimmen geben. Aber auch dabei darf die jeweils zulässige Gesamtstimmenzahl nicht überschritten werden. Um ganz sicherzugehen, dass keine einzige Stimmen verloren geht, kann man das Kumulieren und Panaschieren mit einem Listenkreuz kombinieren. Alle Stimmen, die nicht einzeln verteilt wurden, werden dann – von oben nach unten – der Partei mit dem Listenkreuz zugeschlagen.

Der Online-Service: Sehr schön üben kann man auf der Homepage der Stadt Fürth (unter www.fuerth.de/service-fuerther-rathaus/politik/wahlen): Hier kann auf Stimmzetteln mit den Namen der realen Kandidatinnen und Kandidaten schon mal probeweise angekreuzt werden. Interaktiv wird angezeigt, wenn man etwas verkehrt macht.

Was ist mitzubringen? Empfohlen wird, die Wahlbenachrichtigungskarte ins Wahllokal mitzubringen. Sie muss aber nicht zwingend mitgenommen werden. Vorsorglich sollte dann aber ein gültiger amtlicher Ausweis mit Lichtbild (z. B. Personalausweis, Reisepass) mitgenommen werden. Die Wahlbenachrichtigung ist für den Fall einer Stichwahl aufzubewahren.