Nürnberg - Der Countdown läuft: Am Freitag, 26. März, läuft die Frist ab für alle Projektentwickler, die bei der zukünftigen Gestaltung des ehemaligen Kaufhof-Areals mitmischen wollen. Gesucht sind Ideen, die neuen Schwung in die Nürnberger Innenstadt bringen.
05.03.2026 20:14 Uhr

Es wird spannend in der Nürnberger Innenstadt: Seit Mittwoch, 4. März, läuft die Interessenbekundungsphase für das vom Stadtrat beschlossene mehrstufige Konzeptauswahlverfahren zur zukünftigen Entwicklung des ehemaligen Kaufhof-Areals. Wie die Stadt Nürnberg in einer Mitteilung schreibt, steht dabei die Suche nach einem qualifizierten Entwicklungspartner im Mittelpunkt, der die Gesamtentwicklung des Quartiers rund um die Kaufhof-Immobilien auf Grundlage der bereits erarbeiteten Ergebnisse der Konzeptstudie qualitätsvoll konkretisiert. In das Verfahren werden auch der benachbarte City-Point-Grundstück sowie das historische Zeughaus und die Mauthalle einbezogen.

Andrea Heilmaier, Wirtschafts- und Wissenschaftsreferentin der Stadt Nürnberg, erklärt dazu: „Wir wissen, dass das Interesse an der Entwicklung dieses zentralen Innenstadtquartiers groß ist. Mit dem Start der Interessenbekundung gehen wir nun den ersten Schritt hin zu einer langfristigen Entwicklung dieses Areals. Jetzt gilt es, die unterschiedlichen Ideen und Konzepte zu bündeln und im weiteren Prozess das Beste für Nürnberg herauszuholen. Unser Ziel ist eine wirtschaftlich tragfähige und zugleich vielfältige Nutzung, die das Herz unserer Stadt nachhaltig stärkt.“

Auswahlverfahren wurde vom Nürnberger Stadtrat beschlossen

Das dazu vom Nürnberger Stadtrat beschlossene und nun angelaufene Konzeptauswahlverfahren ist als mehrstufiger Prozess angelegt, in dem unterschiedliche Ideen und Entwicklungskonzepte potenzieller Investoren sowie Entwicklungspartner systematisch miteinander verglichen werden. Interessierte Marktteilnehmer werden hierfür gebeten, ihre Interessenbekundung bis spätestens Freitag, 27. März 2026, ausschließlich digital über die Vergabeplattform einzureichen und eventuelle Rückfragen ebenfalls ausschließlich über diese Plattform zu stellen. Auf der online zugänglichen Vergabeplattform sind auch weiterführende Informationen zum Verfahren abrufbar.