Oberasbach - Ob Weihnachtsmarkt oder Stadtfest: Wenn Vereine in Oberasbach hier alkoholische Getränke ausschenken, brauchen sie eine vorläufige Gaststättenerlaubnis. Gebühren für den Bescheid waren seit 2016 nicht zu zahlen, das musste der Stadtrat nun ändern.
Keine Kommentare