Landkreis Ansbach/Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim - Wer wird OB, wer Bürgermeister und wer Landrat? Am 8. März ist in Bayern Kommunalwahl. Doch wann gibt es am Sonntag die ersten Ergebnisse? Das hängt davon ab, welche Wahl zuerst ausgezählt wird - doch für die Reihenfolge gibt es klare Regeln.
03.03.2026 16:03 Uhr

Rund 10,05 Millionen Menschen in Bayern wählen bei der Kommunalwahl 2026 Landrätinnen und Landräte, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister sowie Mitglieder der Stadt- und Gemeinderäte sowie der Kreistage.

Während Briefwahlunterlagen schon im Vorfeld angefordert, ausgefüllt und abgegeben werden können, sind die Wahllokale am offiziellen Wahltag am 8. März 2026 einheitlich von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Doch ab wann können Interessierte mit Ergebnissen rechnen? Wie so ziemlich alles bei der Kommunalwahl ist auch die Reihenfolge, welche Wahlzettel wann ausgezählt werden, klar geregelt.

Kommunalwahl in Bayern: Gelb wird vor hellblau ausgezählt

Wie der Pressesprecher des Landratsamts Ansbach, Fabian Hähnlein, sowie der Wahlleiter im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim, Matthias Hirsch, auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigen, werden zunächst die gelben Wahlzettel für die OB-Wahlen (im Landkreis Ansbach in der Stadt Ansbach, in Dinkelsbühl und Rothenburg ob der Tauber) oder die Bürgermeister-Wahlen (alle anderen Gemeinden im Landkreis Ansbach sowie im Landkreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim) ausgewertet. Danach zählen die Wahlhelfer im Landkreis Ansbach die Kreuzchen der Landratswahl (hellblau). In der Stadt Ansbach sowie dem Kreis Neustadt/Aisch-Bad Windsheim (Christian von Dobschütz ist noch bis 2032 im Amt) wird kein oder kein neuer Landrat gewählt. Im Anschluss sind zuerst die Stadtratswahl oder Gemeinderatswahl (hellgrüne Wahlzettel) und danach die Kreistagswahl (weiße Wahlzettel) an der Reihe.

Hier die Reihenfolge der Auszählung im Überblick:

  • Bürgermeisterwahl

  • Landratswahl

  • Gemeinderatswahl

  • Kreistagswahl

Übrigens: Bekommt bei der Bürgermeister- oder Landratswahl keine Kandidatin und kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.