Fürth - Nach dem Fund zweier toter Graugänse im Fürther Stadtgebiet bestätigt das Gesundheitsamt: Die Tiere starben an einer Infektion mit der Vogelgrippe. Welche Ansteckungsgefahr besteht für Menschen und Tiere in der Region?
27.02.2026 13:00 Uhr

Nachdem in Regensburg bereits Fälle der Vogelgrippe bekannt sind, erreicht die sogenannte Aviäre Influenza auch die Kleeblattstadt. Das Gesundheitsamt untersuchte zuletzt zwei vor kurzem auf dem Stadtgebiet gefundene Graugänse und stellte eine Infektion mit dem Subtypen H5N1 fest. Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte den Vorfall, wie das Gesundheitsamt in einer Pressemitteilung schreibt.

Bisher ist nicht bekannt, dass sich Menschen in Deutschland mit diesem Erregertyp angesteckt haben. Das Virus ist schlecht an den Menschen angepasst und die Übertragung von Vögeln auf den Menschen daher selten. Trotzdem kann eine Infektion nicht restlos ausgeschlossen werden. Die Behörde empfiehlt, den Kontakt mit kranken oder toten Wildvögeln zu vermeiden.

Vogelgrippe in Fürth: Tote Tiere nicht anfassen, Hunde an die Leine nehmen

Wer trotzdem ein möglicherweise infiziertes Tier oder seinen Kot berührt hat, soll die Hände gründlich waschen und desinfizieren. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit bittet Personen, die in Kontakt mit infiziertem Geflügel gekommen sind, auf Symptome wie Fieber, Husten, Gliederschmerzen, aber auch Bindehautentzündungen zu achten. Sobald Symptome auftreten, ist unverzüglich ein Arzt aufzusuchen.

Haustiere sollen ebenfalls nicht mit den verendeten Wildtieren in Berührung kommen. Das Ordnungsamt empfiehlt Spaziergängern daher, ihre Hunde in der Nähe von Gewässern an die Leine zu nehmen. Das Amt bittet alle, die unterwegs auf tote Vögel wie Schwäne, Enten, Gänse, Kormorane oder Greifvögel, Krähenvögel, Eulen, Kraniche, Störche oder Reiher stoßen, sich unter der Adresse oa@fuerth.de zu melden.

Geflügelhalter weist die Stadt Fürth darauf hin, die vorgeschriebenen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen aus der Allgemeinverfügung vom 23. November 2022 einzuhalten. Betriebe, die ihr Geflügel in einer Voliere unterbringen können, sollen dies als freiwillige Schutzmaßnahme vorsorglich tun, so das Ordnungsamt weiter.