
Ob die korrekte Nutzung der Parkscheibe, Parken auf Frauen-Parkplätzen oder „platzsparendes Parken“: „Rund um das Thema Parken haben sich viele Mythen verbreitet, die im schlechtesten Fall Bußgelder und Punkte zur Folge haben können“, weiß Gabi Schön vom ADAC. Der Automobilclub klärt zehn populäre Irtümer auf.
Für die Zeit meines Urlaubs kann ich mein Auto bedenkenlos auf einem freien Parkplatz abstellen.
Korrekt ist: Wer länger abwesend ist, sollte sich um einen Dauer-Parkplatz für sein Auto kümmern, denn: Das Auto kann durch kurzfristig eingerichtete Halteverbotszonen (etwa für Umzüge oder Bauarbeiten) plötzlich doch unrechtmäßig geparkt sein. Laut Bundesverwaltungsgericht dürfen ursprünglich regulär geparkte Fahrzeuge aus einer nachträglich eingerichteten Halteverbotszone nach drei Tagen Vorlaufzeit kostenpflichtig abgeschleppt werden.
Bei Umzügen kann ich mir einen Parkplatz reservieren.
Korrekt ist: Parkplätze zu reservieren und diese durch Gegenstände für andere zu blockieren, ist grundsätzlich nicht erlaubt und gilt als Ordnungswidrigkeit. Es kann aber ein Parkverbot für den Umzugstag beantragt werden.
Auf Frauen-Parkplätzen dürfen nur Frauen parken.
Korrekt ist: In der Straßenverkehrsordnung gibt es keine Frauen-Parkplätze und entsprechend keine verbindlichen Verkehrszeichen. Eine Geldbuße für dort parkende Männer kommt daher nicht infrage. Allerdings können Besitzer von Parkflächen, etwa Parkhäuser, eigene Regeln erlassen. Der Betreiber kann dort parkende Männer anweisen, den Parkplatz zu verlassen, und eventuell ein Hausverbot aussprechen.
Auf Eltern-Kind-Parkplätzen darf man auch mit älteren Kindern parken.
Korrekt ist: Wie bei Frauen-Parkplätzen sind solche Parkplätze nicht Bestandteil der Straßenverkehrsordnung. Sie können nur auf Privatgrundstücken ausgewiesen werden. Der Betreiber des Parkplatzes kann jedoch darauf bestehen, dass die Plätze gemäß seinen Nutzungsbedingungen verwendet werden. Diese besagen oftmals, dass nah am Eingang gelegene und extra breite Stellplätze für Eltern von Babys oder Kleinkindern freigehalten werden sollen, um ihnen das Ein- und Aussteigen zu erleichtern.
Wenn ich die Warnblinkanlage einschalte, signalisiere ich, dass ich gleich zurückkomme und nicht parke.
Korrekt ist: Die Warnblinkanlage darf nur in Gefahrensituationen benutzt werden. Ansonsten kann die Polizei ein Bußgeld verhängen.
Kurzzeitiges Halten oder Parken in zweiter Reihe ist erlaubt.
Korrekt ist: Parken in zweiter Reihe ist grundsätzlich verboten. „Parken“ beginnt schon ab drei Minuten. „Halten“ (bis drei Minuten) ist in speziellen Fällen erlaubt, etwa zum Ausladen schwerer Güter oder zum Blick auf einen Stadtplan. Unberechtigtes Halten in zweiter Reihe kostet 15 Euro Bußgeld, mit Behinderung 20 Euro. Parken wird je nach Dauer noch teurer. Taxis dürfen, wenn die Verkehrslage es zulässt, neben anderen Fahrzeugen auf dem Seitenstreifen oder am rechten Fahrbahnrand halten oder parken, um Fahrgäste ein- oder aussteigen zu lassen. Lieferfahrzeuge brauchen dazu eine Ausnahmegenehmigung.
Wenn ich zwei Minuten in ein Geschäft gehe, ist das „Halten“ und nicht „Parken“.
Korrekt ist: Wer sein Auto verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
Wenn ich einen Schaden an einem parkenden Auto verursacht habe, genügt es, einen Zettel mit meiner Anschrift hinter den Scheibenwischer zu klemmen.
Korrekt ist: Der Zettel kann durch den Wind davonfliegen oder von jemandem entfernt werden. Deswegen sollte man auf den Besitzer warten oder die Polizei verständigen. Andernfalls handelt es sich um unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Das ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern ein Straftatbestand. Auch Bagatellschäden müssen dem Besitzer oder der Polizei gemeldet werden. Typische Folgen von Fahrerflucht sind Geldstrafen, mindestens zwei Punkte in Flensburg sowie ein eventuelles Fahrverbot von mindestens einen Monat.
Die Parkscheibe kann ich bei Bedarf nachstellen und so die Parkzeit verlängern.
Korrekt ist: Das ist verboten und wird wie „Parken ohne Parkscheibe“ gewertet. Erlaubt ist jedoch, einmal um den Block zu fahren und dann das Auto erneut abzustellen - mit der dann gültigen Ankunftszeit.
Die Parkscheibe muss ich möglichst genau auf meine Ankunftszeit einstellen.
Korrekt ist: Die Parkscheibe muss auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunftszeit eingestellt werden. Beispiel: Bei Ankunft um 9.10 Uhr ist die richtige Einstellung 9.30 Uhr. Den Zeiger zwischen die Striche zu stellen, ist nicht erlaubt und zählt als „Parken ohne Parkscheibe“, so der ADAC.


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