Nürnberg - Die Kommunalwahl in Bayern ist vorbei - doch nicht für alle. Viele Wählerinnen und Wähler müssen noch einmal an die Urne: Am 22. März stehen die Stichwahlen an. Wie die ablaufen und wo überall sie stattfinden, erklären wir hier.
13.03.2026 13:03 Uhr

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Wenn es um die Besetzung von Spitzenämtern wie (Ober-)Bürgermeister und Landrat bei den Kommunalwahlen 2026 in Bayern geht, spielen Stichwahlen eine entscheidende Rolle. Denn vielerorts, darunter in Nürnberg und Erlangen, steht nach dem ersten Wahlgang noch nicht fest, wer künftig im Rathaus sitzen darf.

Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema finden Sie hier.

Eine Stichwahl findet immer dann statt, wenn im ersten Wahlgang keine Bewerberin oder kein Bewerber die absolute Mehrheit, also über 50 Prozent der gültigen Stimmen, erreicht hat. Die Stichwahl wird zwischen den beiden bestplatzierten Kandidierenden des ersten Wahlgangs durchgeführt.

Am Beispiel der Kommunalwahl 2026 in der Stadt Nürnberg: Am Wahltag holte Marcus König (CSU) 46 Prozent der Stimmen, Nasser Ahmed (SPD) 26,5 und Britta Walthelm (Grüne) 10,4 Prozent. Keiner der Kandidaten erzielte also die absolute Mehrheit, was eine Stichwahl nach sich zog. An der Stichwahl nehmen die beiden bestplatzierten Kandidaten des ersten Wahlgangs teil, König und Ahmed.

Der Termin der Stichwahl stand bereits im Vorfeld fest, bei der Kommunalwahl in Bayern wird sie zwei Wochen nach dem ersten Wahlgang durchgeführt - also am Sonntag, 22. März 2026. Die Wahllokale öffnen wie üblich von 8 bis 18 Uhr.

Unsere interaktive Karte zeigt, wo überall in Bayern Stichwahlen ums (Ober-)Bürgermeisteramt notwendig sind:

Ja, auch bei der Stichwahl ist bei den Kommunalwahlen 2026 in Bayern eine Teilnahme per Briefwahl möglich. Um den rechtzeitigen Versand zu gewährleisten, sind Ämter und Post derzeit ziemlich eingespannt. Das müssen Wählerinnen und Wähler wissen:

Es wäre in der Tat denkbar, dass der Kandidat oder die Kandidatin mit der einfachen Mehrheit der Stimmen im ersten Wahlgang ins Amt kommt - denn er oder sie lag ja vorne. Stichwahlen sorgen allerdings dafür, dass am Ende eine Person ins Amt kommt, die von einer absoluten Mehrheit getragen wird. Das soll eine klare demokratische Legitimation sicherstellen.

Bei den Kommunalwahlen in Bayern sind alle deutschen Staatsbürger und Staatsbürger der Europäischen Union wahlberechtigt, die mindestens 18 Jahre alt sind und seit mindestens zwei Monaten in der Gemeinde bzw. im Landkreis, für den Sie wählen, leben. Auch wer am ersten Wahlgang nicht teilgenommen hat, darf bei der Stichwahl seine Stimme abgeben.

Dieser Artikel erschien erstmals am 23. Februar 2026 und wurde nach Feststehen der Stichwahlen überarbeitet.