Nürnberg - „Nur ausnahmsweise“, „kurz“, „berechenbar“: Arbeitgeberverbände fordern, Warnstreiks zu begrenzen und den Arbeitskämpfen neue Spielregeln zu geben. Warum das keine gute Idee ist, schildert Redakteurin Elke Graßer-Reitzner in ihrem Contra-Kommentar.
13.02.2026 14:50 Uhr

Wenn es nach manchen Arbeitgebern ginge, dann dürften wir zwar weiterhin in den Warnstreik treten, aber am besten in der Zeit zwischen 12.03 Uhr und 12.23 Uhr - mit vorheriger Anmeldung in dreifacher Ausfertigung bei den Vorgesetzten - und natürlich ohne Auswirkungen für die Betriebe.

So überspitzt das klingen mag: In genau diese Richtung zielen die Forderungen aus der Unternehmerschaft, das Streikrecht „verlässlicher“, „berechenbarer“ oder „verhältnismäßiger“ zu gestalten. Hinter all den schönen Floskeln, die Steffen Kampeter, der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, gezielt in die Öffentlichkeit getragen hat, verbirgt sich ein neuerlicher Vorstoß, Arbeitskämpfe einzuhegen, sie seltener zu machen - und damit Arbeitnehmerrechte zu beschneiden.

Auch das Recht auf Teilzeit hat die Arbeitgeberseite infrage gestellt

Er passt in die Reihe von Attacken aus unternehmernahen Kreisen auf unsere Rechte, die uns vor Augen führen sollen, wir könnten uns die Errungenschaften des Sozialstaates nicht mehr leisten. Da wird das Recht auf Teilzeit infrage gestellt, weil wir angeblich zu bequem geworden sind, da steht das Renteneintrittsalter zur Disposition, weil wir länger leben, und auch über die Zahnarztrechnung wird sinniert, die man aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen streichen könnte.

Doch all diese gesellschaftlichen Vereinbarungen sind kein Luxus, den man in harten Zeiten wie diesen schnell über Bord werfen kann. Sie sind langwierig erarbeitet - von den Tarifparteien. Natürlich geht es manchen Firmen nicht gut, drücken die internationalen Krisen massiv auf das Geschäft. Doch das Streikrecht ist ein Kernbestandteil unserer Demokratie, verankert im Grundgesetz Artikel 9, Absatz 3. Es ist das letzte Instrument, das Beschäftigte haben, um das Kräftegleichgewicht in einer fairen Auseinandersetzung zu wahren.

Unsere europäischen Nachbarn streiken viel häufiger

Deshalb muss es erhalten bleiben. Bereits vor drei Jahren hatte Gitta Connemann (CDU), Bundesvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion, eine Pflicht verlangt, (Warn-)Streiks vier Tage vor Beginn anzukündigen. Auch ohne eine solche Pflicht ist in Deutschland kein Chaos ausgebrochen. Gestreikt wird bei unseren europäischen Nachbarn viel häufiger - und oft ohne Vorwarnung.