Nürnberg - Bis 23. März sollen Prämiensparer, die sich an der Musterfeststellungsklage beteiligten, eine Zinsnachberechnung bei der Sparkasse Nürnberg einfordern, rät die Verbraucherzentrale. Sonst droht Verjährung. Doch was ist, wenn die Bank nicht reagiert?
17.02.2026 04:55 Uhr