
Kreativität ja - Diskriminierung nein: Originelle Kostüme gehören zum Fasching. Verkleidungen mit beleidigendem oder diskriminierendem Charakter gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen, Religionen oder gesellschaftlichen Minderheiten sind unangebracht. Darauf weist das Polizeipräsidium Oberpfalz hin.
Verbotene Kostüme und Requisiten
Eine offizielle Liste verbotener Kostüme existiert nicht. Unzulässig sind jedoch Darstellungen, die strafbar sein können - etwa das Verwenden von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen, darunter Hakenkreuze oder der sogenannte Hitlergruß.
Verboten sind ebenso Kostüme, die Uniformen von Polizei, Bundeswehr oder Behörden täuschend echt nachahmen und dadurch zu Verwechslung sorgen könnten.
Auch bei Requisiten ist Vorsicht geboten: Gegenstände, die echten Schusswaffen stark ähneln, gelten als sogenannte Anscheinswaffen. Diese in der Öffentlichkeit zu führen, ist grundsätzlich verboten.
Die Empfehlung der Polizei: Neutral bleiben, auf Humor setzen – und wenn die Wahl auf eine Uniform fällt, dann auf eine deutliche Fantasievariante.
Mit Kostüm am Steuer: Was erlaubt ist
Kostüme oder Maskierungen im Auto sind nicht grundsätzlich untersagt. Wichtig ist jedoch, dass der Fahrer gut sehen kann, sich frei bewegen kann und jederzeit klar erkennbar bleibt. Wer durch eine Maske oder ein voluminöses Kostüm beeinträchtigt ist, riskiert ein Bußgeld.
Faschingswägen - Technik und Sicherheit im Blick
Buntgeschmückte Faschingswägen sind vielerorts Höhepunkte der Umzüge. Häufig sind Traktoren, Anhänger oder andere Gespanne im Einsatz. Damit es nicht zu gefährlichen Situationen kommt, fordert die Polizei alle Verantwortlichen dazu auf, Fahrzeuge und Anhänger vorab gründlich zu prüfen.
Damit alles sicher bleibt, muss die Konstruktion stabil stehen, die Sicherungen fest sitzen, das Gewicht richtig verteilt sein und es dürfen sich nur so viele Personen auf der Ladefläche aufhalten, wie erlaubt ist. Mängel sollen umgehend beseitigt werden - oder das Fahrzeug bleibt stehen.
Alkohol am Steuer bleibt großes Unfallrisiko
Auch während der närrischen Tage gilt: „Don‘t drink and drive“. Wer Alkohol getrunken hat, geht zu Fuß oder nutzt öffentliche Verkehrsmittel.
Das Polizeipräsidium Oberpfalz erinnert daran, dass Alkohol und andere Rauschmittel im Straßenverkehr immer wieder schwere und tödliche Unfälle verursachen. Im Jahr 2025 gehörte Alkohol am Steuer erneut zu den Hauptursachen tragischer Verkehrsunfälle in der Region. Während des Faschings will die Polizei die Kontrollen daher nochmals verstärken.
So gelingt ein sicherer Fasching
Mit Umsicht, Rücksicht und Verantwortung stehe einem fröhlichen und sicheren Fasching nichts im Weg. Das Polizeipräsidium Oberpfalz wünscht mit ihren Sicherheitstipps allen Närrinnen und Narren unfallfreie Tage voller guter Laune.


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