Gunzenhausen - Dreckige Liegewiesen, verdrängte Arten, leergefressene Felder: Die große Zahl an Wildgänsen sorgt für Probleme am Altmühlsee. Nun soll eine Ergänzung der jagdrechtlichen Verordnung helfen. Betroffen sind Rost- und Nilgänse.
27.01.2026 13:27 Uhr

Ein neues Jagdrecht soll bei der Eindämmung der Gänseflut am Altmühlsee helfen. Das teilen die Vorsitzende des Jagdvereins Gunzenhausen Diana Oster und der CSU-Landtagsabgeordnete Helmut Schnotz mit.

Zum 1. September 2025 gelte eine neue jagdrechtliche Ressortverordnung, die Rostgänse und Nilgänse betreffe. Beide Gänsearten hätten in den letzten Jahren zu zunehmenden Konflikten in der Landwirtschaft und auch im Umweltschutz geführt, so dass Handlungsbedarf bestand, heißt es weiter.

Neues Jagdrecht soll zur Lösung der Wildgänseproblematik am Altmühlsee beitragen

„Wildgänse tragen auch zu den Phosphat- und Nährstoffeinträgen am Altmühlsee bei. Durch Maßnahmen wie die Jagd, Gelegebehandlung, Vergrämung und Ablenkungsflächen gehen wir weitere Schritte zur Verbesserung der Wasserqualität im See“, teilt der Landtagsabgeordnete mit.

Die Rostgans wird in Bayern dem Jagdrecht unterstellt: Für erwachsene Tiere wird in der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes eine Jagdzeit vom 1. September bis 28. Februar geregelt. Zudem wird eine ganzjährige Jagdzeit für Jungvögel der Rostgans vorgesehen.

ACHTUNG: Nur frei im Leserforum oder nach Absprach
Eine Rostgans erhebt sich anmutig aus dem Wasser bei Trommetsheim. Das neue Jagdrecht erlaubt nun eine ganzjährige Jagdzeit für junge Tiere dieser Art. © Ursula Knoll

Diana Oster vom Jagdverein erklärt: „Angesichts deutlich steigender Bestände der gebietsfremden Rostgans und der damit einhergehenden Konflikte in Landwirtschaft und Natur wurden Möglichkeiten geschaffen, um frühzeitig handlungsfähig zu sein, bevor sich die Situation weiter zuspitzt.“ Dieser präventive Eingriff zeige, dass aus vergangenen Erfahrungen gelernt worden sei: „Wir handeln jetzt, um Schäden zu begrenzen und die heimische Biodiversität, insbesondere auch von Höhlenbrütern und anderen bedrohten Arten, zu schützen.“

Durch die Verordnung werde die bereits bestehende Jagdzeit der Nilgans, die nach der „Unionsliste“ der EU als invasive gebietsfremde Art eingestuft ist, auf eine ganzjährige Jagdzeit ausgeweitet. Dies soll eine wirksame Eindämmung dieser invasiven Gänseart unterstützen.

„Durch die Jagdzeitänderungen der Gänse steht nun ein weiteres Instrument zur Verfügung, von dem wir hoffen, dass es zahlreich genutzt wird und so zu einer positiven Gesamtentwicklung in der Altmühlsee-Region beiträgt“, schreiben Oster und Schnotz.