Erlangen - Die von Siemens Energy fristlos entlassene Betriebsrätin Isabella Paape wehrt sich gegen ihre Kündigung und stellt sich erneut zur Wahl. Um für sich zu werben, fordert sie Zugang zum Werk. So hat das Gericht in dem Eilverfahren entschieden.
1 Kommentar
sopherl93
Als Besucher dieser Verhandlung kann ich folgendes beitragen: der vorsitzende Richter hat mehrfach auf eine Entscheidung des LAG Hamm von vor 24 Jahren hingewiesen. In diesem in der Sache vergleichbaren Verfahren wurde ein zeitlich unbegrenzter Zutritt gewährt. Er vertrat jedoch die Meinung, dass durch elektr. Medien sich soviel verändert habe, dass das heute nicht mehr nötig sei. Dabei lies er außer Akt, dass durch massive veränderte Arbeitsweisen ( Homeoffice, mobiles Arbeiten….) es gerade wichtiger ist, dass elektr. Zugang ein wesentlicher Teil auch für persönl. Wahlwerbung ist; ebenso blieb die Tatsache, dass aufgrund des bisherigen Zutrittverbotes Frau P. Schon jetzt einen Nachteil im Vergleich zu anderen Kandidierend erlitten hat. Es bleibt zu hoffen, im Sinne von Frau P. und der Gerechtigkeit „ nach oben“ korrigiert wird!!
15.01.2026 15:24 Uhr