Landkreis Roth - Sport, gerade im Kinder- und Jugendbereich, will der Landkreis trotz klammer Kasse weiterhin fördern. Über die Vereinspauschale. Diese kann ab sofort bis Anfang März von Seiten der Vereine beantragt werden.
15.01.2026 10:42 Uhr

Sport- und Schützenvereine im Landkreis Roth können bis zum 2. März die Vereinspauschale beantragen. Die Förderung unterstützt die Jugendarbeit der Vereine und stärkt das Sportangebot durch qualifizierte Übungsleiter, wie das Landratsamt Roth mitteilte. Die Vereinspauschale ist eine jährliche Förderung des Landkreises Roth und des Freistaates Bayern.

Eine Voraussetzung für die Zuschussbewilligung ist die Mitgliedschaft des Vereins in einem Dachverband wie BLSV, BSSB oder OSB. Der vollständige Antrag mit Unterschrift des Vereinsvorsitzenden und den Übungsleiterlizenzen muss bis zum 2. März im Landratsamt vorliegen.

Alle Bedingungen und die Antragsunterlagen können im Internet unter www.landratsamt-roth.de/vereinspauschale heruntergeladen werden. Für Fragen steht die Kreisfinanzverwaltung unter den Rufnummern (09171) 81-1324 oder (09171) 81-1337 jeweils vormittags oder per E-Mail unter sportfoerderung@landratsamt-roth.de zur Verfügung.