Nürnberg - Der Anschlag auf die Stromversorgung in Berlin wirft ein Schlaglicht darauf, wie verwundbar eine moderne Gesellschaft ist. Absoluten Schutz der Infrastruktur wird es nicht geben, einiges besser machen kann man aber schon, kommentiert Armin Jelenik.
05.01.2026 14:37 Uhr

Zehntausende Menschen müssen in Berlin tagelang ohne Strom und teilweise ohne Wärme auskommen, in der Ostsee werden erneut zwei Unterseekabel durch Schiffsanker beschädigt: Die ersten Tage des neuen Jahres haben - nicht zum ersten Mal - deutlich gemacht, wie elementar eine funktionierende Strom- und Datenversorgung inzwischen für uns alle geworden ist.

In Berlin attackierte wohl die linksextremistische Vulkangruppe das Stromnetz, in der Ostsee muss noch geklärt werden, ob die Täter - wie bereits vor einem Jahr bei einem fast identischen Anschlag - im Auftrag Russlands handelten. Auch das ist eine verstörende Erkenntnis dieser Tage: Die Feinde der liberalen, demokratischen Gesellschaften sind vielgestaltig.

Aber natürlich ist es völlig unerheblich, aus welcher ideologischen Ecke sie kommen: Saboteure müssen strafrechtlich verfolgt und verurteilt werden, denn auch sie gefährden im schlimmsten Fall Menschenleben.

Neues „Kritis-Dachgesetz“

Diese Erkenntnis hat nach Jahren des Nichtstuns endlich auch die Politik erreicht: Die aktuelle Regierung hat im September das Kritis-Dachgesetz verabschiedet, wann es den Bundestag passiert, ist allerdings noch unklar. „Kritis“ steht für kritische Infrastruktur, die im Gesetz in elf Sektoren aufgeteilt wird. Darunter fallen Energie, Ernährung, Wasser, Gesundheit, Transport und Verkehr sowie die in diesen Sektoren tätigen Betreiber. Diese müssen sich laut Gesetz auf die verschiedensten Bedrohungslagen vorbereiten, von Naturkatastrophen bis Sabotageakten.

Das ist ein enormer Fortschritt - aber vermutlich noch immer nicht ausreichend. Das Gesetz beendet beispielsweise nicht das anachronistische und im Ernstfall riskante Zuständigkeitswirrwarr zwischen dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), das für den physischen Schutz der Infrastruktur zuständig ist, und dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das Cyberangriffe verhindern soll.

Keine Regelungen für kleine Betreiber

Als kritisch wird eine Infrastruktur zudem erst dann eingestuft, wenn sie der Versorgung von mindestens 500.000 Menschen dient. Tausende kleinere Kommunen, Elektrizitäts- und Wasserwerke sind damit nicht von dem Gesetz erfasst, obwohl sie natürlich einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung der Bevölkerung leisten.

Absolute Sicherheit wird es allerdings ohnehin nicht geben können. Zehntausende Kilometer Versorgungsleitungen an Land und unter Wasser lassen sich nicht lückenlos bewachen. Wichtig wäre es daher, konsequent auf redundante und regionale Netzwerke zu setzen, in denen ein Teil des Systems die Aufgabe des beschädigten Teils übernehmen kann. Das hätte die dunklen und kalten Tage in Berlin möglicherweise verhindert.

Klar muss allerdings sein, dass eine gegen Angriffe und Naturkatastrophen besser geschützte Infrastruktur Geld kosten wird. Viel Geld, das wir als Steuerzahler oder Kunden bezahlen müssen.