
In diesem Artikel:
- Änderungen bei der Rente
- Reform des Bürgergelds
- Preisanstieg bei Kfz-Versicherungen
- Änderungen bei Honig und Marmelade
- KI-Kennzeichnungspflicht
- EU-Fluggastrechte
- Neuer Widerrufsbutton
- Regeln gegen Greenwashing
- Rückgabe von E-Zigaretten
- E-Bike- und Scooter-Batterien
- Kommunale Wärmeplanung
- CO₂-Preis: Heizen und Tanken
- Geförderte Wärmepumpen
Das neue Jahr bringt zahlreiche Änderungen, die unter anderem Finanzen, Konsum und Mobilität von Verbrauchern in Deutschland beeinflussen.
Ein Überblick der Verbraucherzentrale Bayern über die wichtigsten Punkte:
Änderungen bei der Rente
Ab 1. Januar 2026 gilt die Aktivrente: Wer das reguläre Rentenalter erreicht und eine volle gesetzliche Rente bezieht, darf zusätzlich bis zu 2000 Euro im Monat steuerfrei aus einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung verdienen. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden jedoch erhoben. Ausgenommen sind Beamte, Selbstständige, Minijobber und Frührentner.
Ebenfalls ab 2026 soll die Frühstartrente für Kinder und Jugendliche von sechs bis 18 Jahren kommen. Dann soll es erst einmal für alle Sechsjährigen monatlich zehn Euro vom Staat geben, die in ein persönliches, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot fließen. Die Details sind noch unklar und es gibt noch keine Produkte am Markt.
Reform des Bürgergelds
Ab dem Frühjahr soll das Bürgergeld – künftig Grundsicherung genannt – reformiert werden. Die Höhe der Zahlungen bleibt gleich. Vorgesehen sind aber strengere Sanktionen: Wer Termine im Jobcenter versäumt oder Jobangebote ablehnt, muss mit gestuften Kürzungen bis hin zum temporären Wegfall der Leistungen rechnen.
Preisanstieg bei Kfz-Versicherungen
2026 werden Auto- und Motorradversicherungen teurer, im Schnitt um etwa sieben Prozent – vor allem wegen höherer Reparaturkosten. Durch den starken Wettbewerb innerhalb der Branche bleiben günstigere Angebote jedoch möglich. Policen mit individuellem Verlängerungsdatum können auch nach dem üblichen Stichtag 1. Dezember mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Bei Beitragserhöhungen besteht ein vierwöchiges Sonderkündigungsrecht nach Zugang der Mitteilung.
Änderungen bei Honig und Marmelade
Ab dem 14. Juni 2026 müssen bei Honig die Herkunftsländer nach Gewichtsanteil und in absteigender Reihenfolge angegeben werden; Sammelangaben wie „EU/Nicht-EU“ entfallen. Zudem soll die Bezeichnung „Marmelade“ künftig für alle Fruchtaufstriche erlaubt sein. Bislang durfte der Begriff ausschließlich für Produkte aus Zitrusfrüchten verwendet werden, während andere Aufstriche als Konfitüre bezeichnet werden mussten.
KI-Kennzeichnungspflicht
Ab dem 2. August 2026 gelten neue Transparenzpflichten der europäischen KI-Verordnung. Mit künstlicher Intelligenz erzeugte Texte, Bilder, Audio oder Videos müssen klar gekennzeichnet werden. Auch der Einsatz von Chatbots, beispielsweise im Kundensupport, sowie Systemen zur Emotionserkennung oder biometrischen Kategorisierung unterliegen dieser Kennzeichnungspflicht.
EU-Fluggastrechte
Voraussichtlich 2026 kommt auch eine Reform der Fluggastrechteverordnung: Entschädigungen sollen erst bei längeren Verspätungen fällig werden. Für Flüge bis 3500 Kilometer oder innerhalb Europas soll es Ausgleichszahlungen erst ab vier Stunden Verspätung geben, die pauschal 300 Euro betragen. Bei längeren Flugreisen liegt die Grenze künftig bei sechs Stunden Verspätung, verbunden mit einer Entschädigung von 500 Euro.
Neuer Widerrufsbutton
Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Anbieter einen gut sichtbaren Widerrufsbutton bereitstellen, der eindeutig als „Vertrag widerrufen“ gekennzeichnet ist. So soll der Widerruf genauso einfach werden wie der Vertragsabschluss.
Regeln gegen Greenwashing
Viele Produkte tragen Umweltversprechen wie „nachhaltig“, „recycelbar“ oder „bienenfreundlich“, oft jedoch ohne überprüfbare Belege. Dieses sogenannte Greenwashing soll die EU künftig stärker regulieren. Die EmpCo-Richtlinie („Empowering consumers for the green transition“) gilt ab 27. September 2026 und verlangt, dass Umweltaussagen klar, messbar und überprüfbar sind. Eigene Siegel ohne transparente Kriterien sowie Klimaaussagen, die nur auf CO₂-Kompensation basieren, werden weitgehend verboten.
Rückgabe von E-Zigaretten
Die Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) soll die Rückgabe kleiner Elektrogeräte erleichtern: Sammelstellen im Handel werden einheitlich gekennzeichnet. Alle Verkaufsstellen sind verpflichtet, ausgediente Geräte anzunehmen, unabhängig davon, ob ein Neukauf erfolgt. Sie müssen gut sichtbar über die Rücknahme informieren. Verkaufsstellen sind ebenfalls verpflichtet, E-Zigaretten und Tabakerhitzer zurückzunehmen. Die Rücknahmestellen müssen bis 30. Juni eingerichtet sein. Das Gesetz gilt ab 1. Januar.
E-Bike- und Scooter-Batterien
Ab 1. Januar 2026 gilt das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG), es ersetzt das bisherige Batteriegesetz. Wertstoffhöfe, Fachhandel und Onlinehändler müssen Batterien aus E-Bikes und E-Scootern künftig annehmen. So sollen lithiumhaltige Batterien besser recycelt und Umwelt- sowie Sicherheitsrisiken verringert werden.
Kommunale Wärmeplanung
Ab 2026 wird die kommunale Wärmeplanung schrittweise Pflicht. Großstädte müssen ihre Pläne bis Mitte 2026 vorlegen, kleinere Kommunen bis spätestens Mitte 2028. Die Wärmeplanung soll zeigen, wie Wärme künftig effizient, bezahlbar und klimafreundlich bereitgestellt werden kann und Eigentümern zusätzliche Orientierung bei Heizungsentscheidungen geben. Langfristig sollen CO₂-Emissionen sinken und die Abhängigkeit von fossilen Energieimporten reduziert werden.
CO₂-Preis: Heizen und Tanken
Der nationale CO₂-Preis macht fossile Brennstoffe ab 2026 erneut teurer. Die Zertifikate für Verschmutzungsrechte werden mit einem Preisrahmen von 55 bis 65 Euro pro Tonne versteigert. Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Unternehmen in der Regel an die Verbraucher weitergegeben, sodass sich die Energiepreise entsprechend erhöhen. Der Preis für Heizöl kann um bis zu 3,2 Cent pro Liter steigen, bei Erdgas um bis zu 0,24 Cent pro kWh. Benzin kann bis zu 2,8 Cent pro Liter mehr kosten, Diesel bis zu 3,2 Cent.
Geförderte Wärmepumpen
Ab 1. Januar 2026 gelten strengere Fördervorschriften für Wärmepumpen. Der Fördergeber verlangt, dass die Außen-Schallemissionen von geförderten Luft-Wasser-Wärmepumpen um 10 dB unter den EU-Ökodesign-Grenzwerten liegen müssen, damit 5 dB leiser als bisher. Die meisten neuen Geräte können diese Vorschrift einhalten.

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