
Es geht, man muss es so deutlich sagen, um die elementaren Themen unseres Zusammenlebens: Wer Polizisten, Mitarbeiter des Rettungsdienstes, der Feuerwehr oder beispielsweise auch der Ambulanzen in den Kliniken verbal oder tätlich angreift, attackiert nicht nur einzelne Personen - sondern unseren Rechtsstaat. Denn die Einsatzkräfte repräsentieren den Kernbereich dieses Staates, sie erfüllen die grundlegendsten Bedürfnisse der Bürger nach Ordnung, Sicherheit und Hilfe in Notlagen. Können die Helfer nur noch mit Angst oder gar nicht mehr arbeiten, beginnt eines der Fundamente unserer Demokratie zu wanken.
Von daher ist es uneingeschränkt zu begrüßen, wenn sich Justizministerin Hubig und Innenminister Dobrindt Gedanken darüber machen, wie Einsatzkräfte besser gegen zunehmende Gewalt geschützt werden können. Und gleichzeitig muss die Frage erlaubt sein, ob eine weitere Verschärfung des Strafrechts wirklich eine Verbesserung bringen würde. Denn bereits seit 2017 können Attacken gegen Einsatzkräfte mit bis zu fünf Jahren Haft geahndet werden. Eine abschreckende Wirkung dieser Strafandrohung ist, wie die erneut gestiegenen Zahlen belegen, bislang nicht erkennbar.
Möglicherweise muss der Schutz der Einsatzkräfte daher viel umfassender gedacht werden als bislang. Etwa durch eine bessere Ausstattung der Justiz, damit diese schneller derartige Vergehen zur Anklage bringen kann. Vor allem aber müssten die Wechselwirkungen zwischen digitaler Welt und realen Straftaten endlich ins Visier genommen werden.
Angekommen in der realen Welt
Denn Hass und Hetze, auch gegen Einsatzkräfte, fluten nicht mehr nur das Internet und die angeblich sozialen Medien, sie haben längst auch ihren Weg auf die Straßen gefunden. Wer im digitalen Raum straflos hetzt und den Rechtsstaat damit infrage stellt, meint möglicherweise, dies auch in der Realität tun und Einsatzkräfte als die Repräsentanten dieses Staates angreifen zu können.
In einem Positionspapier warnt die Gewerkschaft der Polizei daher völlig zu Recht: „Hier besteht die große Gefahr, dass zahlreiche ungeahndete Straftaten im digitalen Raum dazu führen, dass Normen nicht mehr als ausreichend verbindlich wahrgenommen werden.“
Eine effektivere Strafverfolgung im Internet steht und fällt allerdings mit der besseren Identifizierbarkeit der User. Doch ausgerechnet die Klarnamenpflicht im Internet lehnt Justizministerin Hubig ab: „Wer eigene Meinungen oder Erfahrungen anonym oder unter Pseudonym äußern möchte, ist dafür keine Rechenschaft schuldig“, so Hubig.
Dem besseren Schutz von Einsatzkräften erweist die SPD-Politikerin damit möglicherweise einen Bärendienst. Oder scheut sie nur die Auseinandersetzung mit den amerikanischen Internetgiganten, deren Geschäfte ja auch deswegen so glänzend laufen, weil Hass und Hetze viele Klicks bringen und es sich im Schutze der Anonymität am besten hetzen lässt?
3 Kommentare
M95L
...von Einschränkung der Meinungsfreiheit kann und darf keine Rede sein. Wenn jedoch Strafbarkeit im Raum steht, sollten die Verfasser jedoch innehalten (müssen). Was im Klarnamen verboten ist, gilt auch für das Pseudonym. Viel zu wenig Ahnung bei unverhältnismäßig lautstarker Meinung, Verächtlichmachung, Beleidigungen, üble Nachrede gegen Menschen und Institutionen, die Liste ist unvollständig.
Jeder Idiot kann seine/ihre Verbalinjurien in anonymen Foren kund tun. Die Strafverfolgung ist aufwendig, der Griff zu Papier und Stift plus Briefmarken ist nicht mehr erforderlich. Bei zu vielen geistigen Ergüssen wäre es beim Blick auf die Ergebnisse dringend notwendig gewesen. Klarnamen bevorzugt...
31.12.2025 08:54 Uhr