
Kommt sie, die sprichwörtliche weiße Weihnacht? An Heiligabend, kündigt der Wetterbericht mit aller Vorsicht an, könnte erstmals Schnee fallen, der auch länger liegenbleibt. Das dürfte Romantiker freuen, doch die Stadt weist vorsorglich auf Pflichten hin, die sich daraus ergeben.
Denn während für das Räumen von Schnee und das Beseitigen von Eis auf den Straßen ausschließlich die Kommune zuständig ist, zeichnen für die Sicherheit auf den Gehwegen bei winterlichen Verhältnissen die Anlieger verantwortlich. Sie sind dazu verpflichtet, aktiv zu werden – andernfalls können sie im Schadenfall haftbar gemacht werden.
Die kommunale Reinhaltungsverordnung regelt in Fürth, was zu tun und zu lassen ist
All das regelt die kommunale Reinhaltungsverordnung, einzusehen unter www.fuerth.de. Demnach sind öffentliche Gehwege auf der ganzen Länge eines angrenzenden Grundstücks und auf mindestens einem Meter, in Fußgängerzonen drei Metern Breite, freizumachen. Auch dort, wo es keine Gehwege gibt, sind Anwohner nicht aus dem Schneider: In diesen Fällen ist eine Gehbahn am Fahrbahnrand zu schaffen.
Allerdings gilt die Räumpflicht nicht rund um die Uhr, sondern an Werktagen nur in der Zeit zwischen 7 und 19 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 19 Uhr. Und das übrigens auch in den sogenannten Zwangsreinigungsgebieten – jenen Bereichen, in denen die Stadt regelmäßig Straßen und Wege säubert.
Im Fall von Schnee-, Reif- und Eisglätte müssen abstumpfende Mittel gestreut werden. Dabei ist aus Umweltschutzgründen nur Sand, Splitt, Blähton oder Maisspindelgranulat erlaubt. Das schädliche Streusalz ist „grundsätzlich verboten“ und darf nur in Ausnahmefällen, etwa bei Eisregen, an Treppen oder Steigungen verwendet werden - „allerdings nur so viel, wie aus Gründen der Verkehrssicherheit nötig ist“, mahnt die Stadt.
Geeigneten Streusand stellt die Kommune in rund 400 eigens dafür aufgestellten Behältern zur Verfügung. Hier dürfen sich Hausbesitzer und Mieter bedienen, nicht aber Unternehmen, die den Winterdienst erledigen. Eine Liste findet sich ebenfalls unter www.fuerth.de. Leere Streukästen können unter den Telefonnummern (0911) 974-27 12, -27 13, -27 14 oder -27 15 gemeldet werden.
Wenn es ernst wird, setzt die Stadt auf Streusalz
Auch die Stadt Fürth, heißt es, setze bei ihrem Winterdienst „möglichst auf umweltfreundliche, nachhaltig abstumpfende Streumittel“ wie etwa Blähton. Ihrer Verkehrssicherungspflicht könne die Stadt auf den Straßen und einigen besonders wichtigen Radverbindungsstrecken bei Glätte und Schnee allerdings in aller Regel nur mit Hilfe von Streusalz nachkommen. Lediglich an besonders sensiblen Stellen, wie etwa der in der Wassergewinnungszone liegenden Fuchsstraße bei Dambach, werde auf Salz verzichtet.
Auskünfte zur Räumung der Straßen erteilt die Stadt Fürth unter den Telefonnummern (0911) 974-27 12, -27 13, -27 14 oder -27 15.

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